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Nummern-Konto - Nummern-Depotkonto
Ein Nummern-Konto, auch als Nummern-Depot bezeichnet, ist
eigentlich ein völlig normales Bankkonto oder
Wertpapierdepot, bei dem der Name des Kunden durch eine
Nummer oder durch ein Kennwort erstetzt wird. Eine
Nummern-Beziehung ist keineswegs anonym und unterscheidet
sich von einer völlig normalen Bankbeziehung so rechtlich
als auch steuerlich überhaupt nicht.
Das sogenannte Nummernkonto bzw. Nummerndepot unterscheidet
sich von einem herkömlichen Bankkonto nur in folgenden zwei
Punkten:
Der Kunde bzw. Kontoinhaber ist nur einem sehr begrenzten
Kreis von Angestellten bekannt und
der Name des Kunden wird auf beispielsweise Belge oder
Kontoauszüge nicht erscheinen.
Bis diese Kontoführungsart in der Bundesrepublik Deutschland
gesetzlich verboten ist, spricht in der Schweiz und in
Österreich nichts dagegen. Diese Art der Kontoführung
untersteht so internationalen als auch nationalen Gesetzen
und dabei wird besonders auf die Bekämpfung der
Geldwäscherei geachtet.
Nummernbeziehungen unterstehen in steuerlicher Hinsicht den
gültigen Steuerpflichten. In Scheidungs- oder
Erbschaftsangelegenheiten sind Nummernbeziehungen allen
anderen Vermögenswerten gleichgestellt.
Ein Nummernkonto oder Nummerndepot bietet also gleiche
Konditionen und Leistungen wie ein herkömliches Bankkonto
oder Bankdepot, mit dem einzigen Unterschied, das hierbei
die Kunden eine gewisse Anonymität erhalten können.
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Ein Nummernkonto oder ein Nummerndepot (allgemein
Nummernbeziehung genannt) ist ein normales Bankkonto
oder Wertpapierdepot, bei dem der Name des
Bankkunden durch eine Nummer oder durch ein Kennwort
ersetzt ist. Eine Nummernbeziehung ist keinesfalls
anonym und unterscheidet sich weder in rechtlicher
noch in steuerlicher Hinsicht von einer normalen
Bankbeziehung. Der einzige Unterschied liegt darin,
dass der Inhaber nur einem begrenzten Kreis von
Bankangestellten bekannt ist und der Name des Kunden
nicht auf Bankbelegen wie Kontoauszügen etc.
erscheint.
In Deutschland ist diese Art der Kontoführung
gesetzlich verboten[1]. Die Schweiz und Österreich
kennen keine Gesetze über die Kontobezeichnung. Die
Führung von Nummernbeziehungen untersteht sowohl
internationalen wie auch nationalen Gesetzen,
insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung der
Geldwäscherei. Diesbezüglich hat der Europarat
bereits 1980 erstmals empfohlen, unter anderem
Identifikationspflichten in nationales Recht zu
übernehmen.
Nummernbeziehungen sind in sämtlichen rechtlichen
und steuerlichen Angelegenheiten einer normalen
Bankbeziehung gleichgestellt. So muss bei Eröffnung
der Bankbeziehung die Identität des Inhabers bzw.
des wirtschaftlich Berechtigten nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Richtlinien geprüft werden.
Ebenfalls müssen die gesetzlichen Vorschriften in
Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei
eingehalten werden.
Da Nummernbeziehungen in sämtlichen rechtlichen und
steuerlichen Angelegenheiten einer normalen
Bankbeziehung gleichgestellt sind, unterstehen die
in Nummernbeziehungen vorhandenen Vermögen wie alle
„Bankguthaben jeder Art“ den üblichen
Steuerpflichten, in der Schweiz der
Verrechnungssteuer bzw. für nicht in der Schweiz
wohnhafte Bürger aus der EU der EU-Zinsbesteuerung,
der Einkommenssteuer sowie der Vermögensteuer.
Ebenfalls unterstehen die in Nummernbeziehungen
vorhandenen Vermögenswerten als Teil des
Gesamtvermögens einer natürlichen Person dem
Erbschafts- und Scheidungsrecht.
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Grossbanken
Die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse sind die
grössten Bankkonzerne der Schweiz und gehören zu den
grössten der Welt. Sie treten als global tätige
Universalbanken auf. Selbst im inländischen Retail Banking
sind sie landesweit die gewichtigsten, auch wenn regional
v.a. die Raiffeisenbanken und die Kantonalbanken einen
höheren Marktanteil haben. Im Verlaufe der Zeit haben sowohl
UBS wie auch Credit Suisse etliche durchaus traditionsreiche
Banken übernommen und in ihren eigenen Konzernen aufgelöst
oder zu spezialisierte Einheiten umorganisiert und
eingegliedert.
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