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Devisenmarkt
- FX Markt
Devisenmarkt (Foreign Exchange market, FX
Market, auch Forex, Währungsmarkt) ist der ökonomische Ort, an dem
Devisenangebot und Devisennachfrage aufeinander treffen und zum ausgehandelten
Devisenkurs getauscht werden. Der Devisenmarkt lässt sich nicht lokalisieren,
weil der Devisenhandel ganz überwiegend zwischen den Marktteilnehmern direkt
stattfindet und Devisenbörsen weitgehend abgeschafft wurden oder bedeutungslos
geworden sind.
Der Devisenmarkt ist mit einem Tagesumsatz von ca. 4 Billionen US-Dollar im Jahr
2007 der größte Finanzmarkt der Welt.
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Devisenhandel und
Devisengeschäfte
Institutionalisiert wird der Devisenmarkt durch den
Devisenhandel. Darunter wird im engeren Sinne der
Interbankenmarkt im Rahmen des Kundengeschäfts und
Eigenhandels verstanden. Hier handeln international
tätige Kreditinstitute in Form standardisierter
Devisengeschäfte auf der Grundlage anerkannter
Handelsusancen mit dem Handelsobjekt Devisen.
Devisengeschäfte wiederum bestehen aus den
Grundformen Devisenkassa- oder Devisentermingeschäft
sowie den daraus abgeleiteten („Derivate“)
Devisenswapgeschäften und Devisenoptionsgeschäften.
Devisenkassageschäfte
Von Devisenkassageschäften (auch „Spotgeschäft“)
wird gesprochen, wenn zwischen dem Tag des
Geschäftsabschlusses und dem Tag der Erfüllung der
beiderseitigen Ansprüche ein Zeitraum von maximal
zwei Bankarbeitstagen liegt. Am Tag der Erfüllung
liefert der Verkäufer die verkauften Devisen auf das
vereinbarte Konto, während der Käufer der Devisen
den vereinbarten Gegenwert zu leisten hat. Es
handelt sich mithin um einen reinen Währungstausch.
Devisentermingeschäfte
Bei Devisentermingeschäften (auch „Sologeschäft“
oder „Outrightgeschäft“ genannt) liegt zwischen dem
Tag des Geschäftsabschlusses und dem Erfüllungstag
ein Zeitraum von mindestens 3 Arbeitstagen oder 1,
2, 3, 6, 12 oder mehr Monate, wobei beide
Vertragsparteien die am Tag des Geschäftsabschlusses
vereinbarten Bedingungen (insbesondere Devisenkurs)
unabhängig davon zu erfüllen haben, ob sich die
aktuelle Kurssituation verändert hat. Aus diesem
Grunde gehört das Devisentermingeschäft zu den
Kurssicherungsgeschäften.
Devisenswapgeschäfte
Bei einem Devisenswapgeschäft (eng. „to swap“ =
tauschen) handelt es sich um die Kombination eines
Kassageschäftes mit einem Termingeschäft, und zwar
werden Devisenkassakauf mit Devisenterminverkauf
oder umgekehrt getauscht. Dabei wird gleichzeitig
der Tausch zweier Währungen zum Tag des
Geschäftsabschlusses und der Rücktausch zu einem
späteren Zeitpunkt vereinbart. Wegen der Kombination
mit einem Termingeschäft ist auch das Swapgeschäft
ein Kurssicherungsgeschäft.
Devisenoptionsgeschäfte
Eine Devisenoption ist eine Vereinbarung, die dem
Optionskäufer das Recht einräumt, eine Währung zu
einem bestimmten Kurs und zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder innerhalb eines Zeitraumes zu
beziehen oder zu liefern. Für dieses Recht zahlt der
Käufer dem Verkäufer einen Preis (Optionsprämie).
Der Verkäufer der Option übernimmt dafür die
Verpflichtung, die Währung zu liefern oder
entgegenzunehmen.
Preisbildung in der makroökonomischen Theorie
Das Angebot stellen die Nettoauslandsinvestitionen
dar, also das Angebot an Devisennachfrage. Sie sind
unabhängig vom realen Wechselkurs (nur abhängig vom
Realzins auf dem Kreditmarkt). Die Nachfrage kommt
durch die Nettoexporte zustande, also die Nachfrage
nach Devisenangebot. Aus dem Marktgleichgewicht
ergibt sich Nettoexporte =
Nettoauslandsinvestitionen. Devisenmarkt und
Kreditmarkt hängen über die Auslandsinvestitionen
zusammen.
Handelsusancen
Unter Handelsusance oder Handelsbrauch versteht man
nicht schriftlich oder gar gesetzlich festgelegte,
aber dennoch durch die Vertragspartner akzeptierte
Geschäftsbedingungen, die den abgeschlossenen
Devisengeschäften verbindlich zugrunde gelegt werden
und den vorherigen Vertragsverhandlungen etwa am
Telefon vorausgehen. Unter Kaufleuten müssen demnach
nicht nur Gesetze beachtet werden: Die Beteiligten
haben auch auf die „im Handelsverkehr geltenden
Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen". Mit
„Handelsverkehr" ist dabei auch der Devisenhandel
gemeint, darüber hinaus jedoch auch alle anderen
Gewerbezweige. Die jeweiligen Gepflogenheiten werden
vom Gesetzgeber weder genauer bezeichnet noch lassen
sie sich dauerhaft definieren oder konkretisieren.
Im Zweifel prüfen Gutachter der Industrie- und
Handelskammern, ob im betreffenden Fall tatsächlich
ein unter bestimmten Kaufleuten der Region üblicher
Handelsbrauch vorliegt oder nicht. Zu den
internationalen Handelusancen gehört die Erfüllung
der Kassageschäfte genau zwei Werktage nach
Geschäftsabschluss.
Grund für die meisten ungeschriebenen, aber
rechtsverbindlichen Handelsbräuche ist die
Beschleunigung von Geschäftsabschlüssen zwischen
geschäftserfahrenen Vertragspartnern. Usancen sorgen
dafür, dass die Kommunikation auf das notwendigste
Maß beschränkt werden kann. Die Bedeutung bestimmter
Verständigungskonventionen (etwa Gesten im
Parketthandel) ist jedoch durch moderne IT-Technik
stark zurückgegangen. Computer ermöglichen
unmissverständliche und beweisbare
Willenserklärungen binnen Bruchteilen von Sekunden.
Handel
Wie bei jedem Rechtsgeschäft besteht auch das
Devisenhandelsgeschäft aus Leistung und
Gegenleistung: Euro wird gegen Dollar oder Dollar
gegen Yen getauscht. Deswegen werden Währungskurse
auch immer in Paaren angegeben, zum Beispiel „EURUSD
1.5933“: Für einen Euro sind 1,5933 US-Dollar zu
zahlen. An diesem Beispiel sieht man auch, dass die
Quotierung bei vielen Währungspaaren bis zur vierten
Stelle hinter dem Komma erfolgt. Im Handel zwischen
Banken und größeren Unternehmen werden die Kurse
inzwischen mit 5 oder 6 Kommastellen (so genannte
„pips“) quotiert. Hintergrund ist die Einführung des
Euro und der zunehmende Konkurrenzdruck der
Handelspartner. Die Einführung des Euro hat im
Vergleich zur Deutschen Mark die Marge halbiert.
Der Handel verläuft dabei nicht zentral über eine
Börse, sondern meist direkt zwischen
Finanzinstituten über entsprechende Händlernetze.
Zunehmend sind unter den Teilnehmern auch Konzerne,
Broker und private Spekulanten. Gehandelt wird rund
um die Welt und üblicherweise ausschließlich
werktags (der Dollar wird an US-Feiertagen nicht
gehandelt; der Euro nicht am 1. Mai) rund um die Uhr
(So 23h – Fr 23h MESZ), so dass die beteiligten
Investoren jederzeit auf relevante Ereignisse
reagieren können. Online-Händler haben dafür gesorgt,
dass auch während des Wochenendes Währungen
gehandelt werden können. Bei der Gefangennahme
Saddam Husseins an einem Wochenende waren
Marktteilnehmer in der Lage, den daraus
resultierenden kurzfristigen Dollaraufschwung am
Devisenmarkt zu nutzen.
Gehandelte Währungen
Am häufigsten gehandelt werden die Währungen der
größten Wirtschaftsräume (US-Dollar, Euro, Yen)
sowie Währungen aus Ländern mit starken
Finanzplätzen (z. B. Britisches Pfund und Schweizer
Franken).
Folgende Liste zeigt eine Übersicht der wichtigsten
Wechselkursrelationen:
USDCHF
US-Dollar zu Schweizer Franken
USDJPY
US-Dollar zu Japanischer Yen
GBPUSD
Britisches Pfund zu US-Dollar
EURUSD
Euro zu US-Dollar
EURCHF
Euro zu Schweizer Franken
EURJPY
Euro zu Japanischer Yen
EURGBP
Euro zu Britisches Pfund
Das höchste Handelsvolumen weist dabei das Paar
EURUSD auf (ca. 28 % aller Trades), gefolgt von
USDJPY (ca. 17 %) und GBPUSD (ca. 14 %).
Marktaufsicht
Eine globale Aufsicht über die Devisenmärkte gibt es
weltweit nicht. Beaufsichtigt werden auf nationaler
Ebene allenfalls einige Marktteilnehmer. Soweit
nämlich die Marktteilnehmer als Kreditinstitute
gelten, unterliegen sie der Bankenaufsicht ihres
Landes. Entgegen viel verbreiteter Auffassung ist in
Deutschland der Devisenhandel ein
erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Nach § 1 Abs. 1
Nr. 4 KWG gilt als Bankgeschäft „die Anschaffung und
die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen
Namen für fremde Rechung (Finanzkommissionsgeschäft)“.
Gemäß § 1 Abs. 11 KWG werden Finanzinstrumente
sodann als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente,
Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate
definiert. Der Eigenhandel in Devisen ist ebenfalls
Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG.
Die Bankenaufsicht überwacht die Einhaltung der
gesetzlichen Regelungen wie etwa in Deutschland der
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA),
in denen die organisatorische Struktur für den
Devisenhandel der Banken vorgegeben wird (siehe
Eigenhandel). Zudem unterliegen Kreditinstitute
aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im Hinblick auf
Bestandsrisiken bei Devisen nach der SolvV. Nicht
glattgestellte Devisenpositionen der Kreditinstitute
unterliegen nach den §§ 294 ff. SolvV einer Bindung
an die Eigenmittel eines Kreditinstituts.
Überschreiten die offenen Gesamtpositionen (nach
einer der beiden Alternativen) 2 % der Eigenmittel,
sind diese offenen Positionen mit 8 % zu gewichten
(§ 294 Abs. 3 SolvV). Damit ergibt sich automatisch
eine volumensmäßige Limitierung auch der
risikointensiven offenen Positionen des
Devisenhandels.
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Risikomanagement
Die Risiken im Devisenhandel der Banken bestehen vor
allem aus Markt- und Liquiditätsrisiken, die aus der
Teilnahme am Devisenmarkt entstehen können. Aus Sicht der
Banken entstehen Devisenmarktrisiken durch unerwartete,
negative Entwicklungen von Währungskursen, Zinsen und dem
Ausfall von Kontrahenten. Andere, nicht zu unterschätzende
Gefahren sind operationale Risiken (etwa der Ausfall von
Datenverarbeitungssystemen) und rechtliche Risiken (etwa
unvorhersehbare Änderungen der devisenmarktrelevanten
Gesetzeslage). Die Ausmaße von Devisenmarktrisiken werden
durch den Value at Risk gemessen. Der Value at Risk eines
Handelsbuches ist die obere Verlustgrenze, die bei einer
vorgegebenen Haltedauer mit hoher Wahrscheinlichkeit (z. B.
99 %) nicht überschritten wird.
Geschichte
Der internationale Devisenhandel begann im Jahre 1880 mit
der Möglichkeit, ausländische Zahlungen auf einem eigenen
Bankkonto im Ausland gutschreiben zu lassen. Mit Gründung
des IWF und der Weltbank und insbesondere durch das
Bretton-Woods-Abkommen vom 22. Juli 1944 entstanden weltweit
feste Wechselkurse, deren Schwankungsbreiten international
festgelegt wurden. Zentralbanken wurden dadurch verpflichtet,
bei Über- oder Unterschreitung der so genannten
Interventionspunkte in das Marktgeschehen einzugreifen und
dadurch die Interventionspunkte wieder herzustellen. Diese
festen Wechselkurse wurden erstmals am 30. September 1969
gelockert, am 19. März 1973 beginnt die EG mit dem
gemeinsamen „Block-Floating“ gegenüber dem US-Dollar,
wodurch die bisher geltenden festen Wechselkurse zugunsten
frei schwankender Wechselkurse abgelöst wurden. Durch
„Floating“ der Währungskurse erhöhten sich die Risiken für
die Marktbeteiligten; Aktien-, Zins- und Devisenmärkte waren
fortan größeren Kursschwankungen (Volatilitäten) ausgesetzt.
Das galt insbesondere in Krisenzeiten wie der ersten so
genannten Ölkrise, die durch den „Jom-Kippur-Krieg“ nach dem
26. Oktober 1973 ausgelöst wurde. Die Schließung der
Herstatt-Bank am 26. Juni 1974 warf erstmals Fragen der
Kontrahentenrisiken im Interbankenhandel auf, wobei die
Gefahr besteht, dass eine Bank in dem Zeitpunkt ausfällt und
ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, zu
dem die andere Bank im Vertrauen auf die Gegenleistung
bereits geleistet hat. Dies hatte zur Folge, dass
bankaufsichtsrechtliche Neuregelungen erforderlich wurden
und der Bedarf an wirkungsvollen Instrumenten für ein
effektives und effizientes Risikomanagement anstieg.
Am 13. August 1982 schloss Mexiko seinen Devisenmarkt und
löste damit den Beginn der so genannten Schuldenkrise
insbesondere in Lateinamerika und anderen
Entwicklungsländern aus. Weitere Staatskrisen wie die
Tigerstaaten-Krise (1997) oder die Argentinien-Krise (1998)
folgten und wirkten sich enorm auch auf die Devisenmärkte
aus. Hierbei zeigte sich, dass die Devisenmärkte, anders als
etwa Wertpapier- oder Geldmärkte, sehr stark von staatlichen
und staatspolitischen Einflüssen geprägt sind: gerät eine
bestimmte Währung in die Krise, so greift die Zentralbank
oder gar der Staat selbst in das Geschehen ein.
Marktteilnehmer, Handelsmedien, Handelsobjekt
Durch den Devisenmarkt wird der Tausch inländischen Geldes
in ausländisches und umgekehrt ermöglicht und dadurch
Kaufkraft von Inlandswährung in Auslandswährung umgewandelt.
Die weltweiten Devisenmärkte werden insbesondere durch den
Devisenhandel geprägt. Neben Kreditinstituten sind
wesentliche Marktteilnehmer auf dem Devisenmarkt auch
größere Industrieunternehmen, private Devisenhändler,
Devisenmakler und Handelshäuser. Eine wichtige Gruppe von
Akteuren auf dem Devisenmarkt sind die Zentralbanken. Diese
können durch Devisenmarktinterventionen aus (wirtschafts)politischen
Gründen in den Markt eingreifen, um z.B. das
Devisenmarktgleichgewicht wiederherzustellen.
Der allergrößte Teil des Devisenhandels vollzieht sich
außerbörslich im Interbankenhandel. Devisenbörsen waren –
anders als die Wertpapierbörsen – in den Devisenhandel kaum
eingeschaltet und sind deshalb weitgehend abgeschafft worden
(in Deutschland am 31. Dezember 1998). Ihre wesentlichste
Funktion, die Ermittlung der amtlichen Devisenkurse,
erfüllen in Europa seither Referenzwerte wie der EuroFX.
Handelsmedium ist vor allem der online-Handel über
Handelsplattformen wie dem elektronischen Makler „EBS“ und
der Telefonhandel. Handelsobjekt sind Devisen, die eine ihr
Herkunftsland repräsentierende Währungsbezeichnung besitzen.
Von den weltweit wichtigsten Handelswährungen wurde das
Pfund Sterling im Jahre 1750 als erste Währung eingeführt,
es folgte 1850 der Schweizer Franken, 1871 der Yen, 1875 der
US-Dollar, und eine der jüngsten Währungen ist der im Jahre
2002 eingeführte Euro.
List of Investment Bank Account
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List of USA BANK Account
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