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Hintergründe
Wie jede Geldanlage sind auch Bankeinlagen mit einem
Adressausfallrisiko verbunden, also dem Risiko, dass die
Bank die Einlage nicht zurückzahlen kann. Die Instrumente
der Einlagensicherung reduzieren dieses Risiko, können es
aber nicht vollständig verhindern. Das Ausfallrisiko bei
einer Garantie der Einlagen sinkt auf die Höhe des
Ausfallrisikos des Garanten.
Schweizer Bankwesen
Geschichte der
Einlagensicherung
Die Geschichte des Bankwesens ist eng verbunden mit der
Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von
Anlegergeldern. Schutz versprach dem Anleger lediglich die
Wahl eines Bankhauses mit gutem Ruf und einem
vertrauenswürdigen Bankier.
Die ersten Stützungsfonds entstanden im Bereich der
genossenschaftlichen Banken. 1937 wurde der „Kreditgenossenschaftliche
Garantiefonds“ des deutschen Genossenschaftsverbandes
gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite
Sicherungseinrichtung der privaten Banken gegründet.
Einlagen bei Sparkassen waren durch die Gewährträgerhaftung
geschützt.
Mit dem spektakulären Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974
wurden die Sicherungssysteme der Banken umfassend erweitert.
Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten,
bestand jedoch nicht.
Seit 1986 bestand eine Empfehlung der EU-Kommission zu einer
gesetzlichen Verpflichtung von Banken zur Teilnahme an
Sicherungssystemen, die 1997 durch eine verbindliche
Richtlinie abgelöst wurde. Die Umsetzung dieser Richtlinie
führte zur weiter unten beschriebenen aktuellen Rechtslage.
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Ebenen der
Einlagensicherung
Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf
verschiedenen Ebenen getroffen:
Eigenkapitalvorschriften,
gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen,
gesetzliche Einlagensicherung (in Deutschland:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz),
freiwillige Einlagensicherung durch
Einlagensicherungsfonds (sogenannte „Feuerwehrfonds“).
Eigenkapitalvorschriften
Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der
Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank.
Dazu dienen eine Reihe von Vorschriften des
Kreditwesengesetzes, insbesondere die
Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung).
Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass
im Fall von Problemen der Bank noch ein
ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die
Einlagen der Kunden auszuzahlen.
Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von
Banken nicht auszuschließen. Dann greift die nächste
Stufe:
Haftung in der Bankengruppe
Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder
Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich
verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige)
gegenseitige Haftungsregelungen bestehen.
Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft
zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung).
Bei der Sparkassengruppe oder innerhalb der Gruppe
der Genossenschaftsbanken besteht die sogenannte
Institutssicherung. Geschützt sind nicht nur die
Einlagen, sondern der Bestand des Instituts mit der
Folge, dass auch Schuldverschreibungen von
Genossenschaftsbanken und Sparkassen voll gesichert
sind.
Gesetzliche Einlagensicherung
In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche
Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In der
EU sind die Mindestanforderungen durch die
EG-Richtlinien 94/19/EG (CELEX Nr: 394L0019 /
31994L0019) und 97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009 /
31997L0009[4]) vorgeschrieben. Diese sind in
Deutschland durch das Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Geschützt
sind 100 % der Einlagen, maximal ab Dezember 2010
jedoch 100.000 Euro, und zusätzlich 90 Prozent der
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu
einem Gegenwert von 20.000 Euro[5]. In Deutschland
betreiben allerdings auch Banken Geschäfte, die
nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung
unterliegen. Das sind Banken mit Hauptsitz im
Ausland, die in Deutschland nicht eine eigene
deutsche Gesellschaft, sondern nur Niederlassungen
betreiben.
Die Regierungen von Irland Griechenland und
Deutschland haben im September und Oktober 2008
angekündigt, für die Einlagen der Kontoinhaber
unbegrenzt zu garantieren. Diese ist für bestimmte
Einlagenarten bei bestimmten Banken noch bis zum
Juni 2011 in Kraft.[
In Deutschland handelt es sich um eine politische
Absichtserklärung der Regierung, eine gesetzliche
Umsetzung war erst nicht geplant. Nach einem
späteren Beschluss auf Ebene der EU-Finanzminister
[11] sind aber seit 30. Juni 2009 bis zu 50.000 Euro
rechtlich einklagbar garantiert. Die bisherige
Verlustbeteiligung der Einleger in Höhe von 10 %
ihrer Einlagen fällt damit weg. Ab dem 31. Dezember
2010 sind es sogar 100.000€, die dann zu 100%
gesetzlich abgesichert sind. Durch die Garantie soll
das Risiko reduziert werden, dass es zu einem Bank
Run kommt. Großbritannien hebt den Höchstbetrag von
35.000 auf 50.000 GBP an. In Schweden wurde die
gesetzliche Einlagensicherung zum Januar 2011 nach
dem Beispiel der EU auf 100.000€ erhöht -
gleichzeitig plant das Land Filialen ausländischer
Banken einzubeziehen, falls die Einlagensicherung im
Heimatland dieser Banken nicht entsprechend
ausgestaltet sein sollte |
Schweiz
In der Schweiz sind vom 20. Dezember 2008 bis zum 31.
Dezember 2010 Einlagen bis 100.000 CHF (ca. 70.000 Euro) pro
Anleger und Bank geschützt. Die Gesamtsumme der
Einlegerentschädigungen ist auf 6 Milliarden CHF begrenzt.
Von den 24 Kantonalbanken besitzen 21 die volle
Staatsgarantie.
Europäische Union
EG-Richtlinie
Entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG (CELEX Nr: 32009L0014
ist von den EU-Staaten bis 30. Juni 2009 die Erhöhung der
Mindestgarantie auf 50.000 EUR (100.000 EUR ab 31. Dezember
2010), die Verkürzung der Frist für die Behörden zur
Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die
Auszahlung auf 20 Arbeitstage umzusetzen. Die EU-Staaten
können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen
festlegen.
Zusätzliche Absicherung in den EU-Staaten
Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie
unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in
anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in
dem sich der Hauptsitz befindet.
Freiwillige Einlagensicherung der Banken
Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten
Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In
Deutschland sind das die Einlagensicherungsfonds der
jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Die
freiwillige Einlagensicherung berücksichtigt den
Sockelbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung. Leistet die
gesetzliche Einlagensicherung nicht, so wird dieser Betrag
auch nicht von der Einlagensicherung der Banken ersetzt.
Staatsgarantie
Dies ist eine Einlagensicherung, die in ihrer Schutzwirkung
über die Einlagensicherungssysteme der Banken hinaus geht.
Sie wurde in Deutschland anlässlich der Finanzkrise von 2008
diskutiert.
Neues Einlagensicherungsgesetz Juli 2009
Zum 1. Juli 2009 wurde die deutsche Einlagensicherung von
20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Ab dem 31. Dezember 2010
erhöhte sich der Betrag weiter auf 100.000 Euro. Mit dem
Gesetz wird zudem die Frist für Auszahlungen auf höchstens
30 Tage begrenzt und die Verlustbeteiligung für Einleger in
Höhe von zehn Prozent abgeschafft.
Gesetzliche Einlagensicherung im internationalen Vergleich
Österreich
Die Einlagensicherung in Österreich wird von fünf
Sicherungseinrichtungen durchgeführt, wobei jede Bank mit
Hauptsitz in Österreich einem dieser sektoralen
Einrichtungen angehören muss. Das sind:
Sektor der Banken & Bankiers: Einlagensicherung der Banken &
Bankiers, Börseg. 11, 1010 Wien
Raiffeisensektor: Österreichische
Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, Am Stadtpark 9, 1030 Wien
Sparkassensektor: Sparkassen-Haftungs AG, Grimmelshauseng.
1, 1030 Wien
Volksbankensektor: Schulze-Delitzsch Haftungsgenossenschaft,
Löwelstr. 14, 1013 Wien
Hypothekenbankensektor: Hypo-Haftungs-Gesellschaft mbH,
Brucknerstr. 8, 1043 Wien.
Seit 1. Januar 2010 beträgt die Einlagensicherung in
Österreich 100.000 Euro.
Aktiv geworden ist die Einlagensicherung der Banken &
Bankiers bereits bei den Insolvenzen der BHI im Jahr 1995,
Diskont Bank und der Riegerbank im Jahr 1998, sowie der
Trigonbank im Jahr 2001.
Für diese vier Fälle musste die Einlagensicherung einen
Betrag von insgesamt 140 Millionen Euro [18] aufbringen.
Am 8. Oktober 2008 erklärten Bundeskanzler Alfred Gusenbauer
und Finanzminister Wilhelm Molterer, dass im Ministerrat die
unbegrenzte Einlagensicherung im Einklang mit der deutschen
Gesetzgebung beschlossen wurde, nachdem sich die
EU-Finanzminister auf eine EU-weite Erhöhung der
Einlagensicherung von 20.000 EUR auf 50.000 EUR geeinigt
hatten. Diese Einlagensicherung gelte rückwirkend ab 1.
Oktober. [19] Mit 31. Dezember läuft diese unbegrenzte
Einlagensicherung aus; ab 1. Jänner 2010 sind Einlagen
natürlicher Personen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000
EUR gesichert; für Personengesellschaften und kleine
Kapitalgesellschaften bis zu 50.000 Euro.[20]
Ob eine in Österreich tätige Privat-Bank sich der
Einlagensicherung der Banken & Bankiers angeschlossen hat,
kann man auf der Homepage der Einlagensicherung Österreich
herausfinden. [21]
Die fünf österreichischen Einlagensicherungen sind auch
Mitglied der Europäischen Vereinigung für
Einlagensicherungen mit Sitz in Brüssel (European Forum of
Deposit Insurers, EFDI, www.efdi.eu)
Schweiz
In der Schweiz sind vom 20.
Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Einlagen bis
100.000 CHF (ca. 70.000 Euro) pro Anleger und Bank geschützt.
Die Gesamtsumme der Einlegerentschädigungen ist auf 6 Milliarden CHF
begrenzt. Von den 24 Kantonalbanken besitzen 21 die volle
Staatsgarantie.
Europäische Union
EG-Richtlinie
Entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG (CELEX Nr: 32009L0014
ist von den EU-Staaten bis 30. Juni 2009 die Erhöhung der
Mindestgarantie auf 50.000 EUR (100.000 EUR ab 31. Dezember
2010), die Verkürzung der Frist für die Behörden zur
Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die
Auszahlung auf 20 Arbeitstage umzusetzen. Die EU-Staaten
können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen
festlegen.
Zusätzliche Absicherung in den EU-Staaten
Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie
unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in
anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in
dem sich der Hauptsitz befindet.
Regelungen:
| Staat |
Geschützter Anteil der Einlage |
Höchstbetrag der Entschädigung |
Stand |
| Belgien |
100 % |
100.000,00
Euro |
Februar
2010 |
| Dänemark |
100 % |
100.000,00
Euro |
Oktober
2010 |
|
Deutschland |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
| Estland |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
| Finnland |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
| Frankreich |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
|
Griechenland |
100 % |
100.000,00
Euro |
November
2008 |
|
Großbritannien |
100 % |
85.000 GBP
(britische Pfund),das entspricht etwa
100.000 Euro |
Januar
2011 |
| Irland |
100 % |
100.000,00
|
Dezember
2010 |
| Italien |
100 % |
103.291,38
Euro |
August
2008 |
| Luxemburg |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2010 |
| Malta |
100 % |
100.000,00
Euro |
Mai 2011 |
|
Niederlande |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2010 |
| Österreich |
100 % |
100.000,00
Euro für natürliche Personen
50.000,00 Euro für nicht-natürliche
Personen, z. B. Unternehmen |
Oktober
2010 |
| Polen |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
| Portugal |
100 % |
100.000,00
Euro |
Oktober
2010 |
| Schweden |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
| Spanien |
100 % |
100.000,00
Euro |
Oktober
2010 |
| Ungarn |
100 % |
100.000,00
Euro |
Januar
2011 |
In
Großbritannien ist für die Sicherung der
Kundeneinlagen das Financial Services Compensations
Scheme (FSCS) zuständig. Bis zum 1. Oktober 2007 lag
der Maximalbetrag bei 31.700 GBP(100 % der ersten
2.000 Pfund sowie 90 % von weiteren 33.000 Pfund).
Vom 1. Oktober 2007 bis zum 6. Oktober 2008 galt
eine Regelung von 100 % bis zu maximal 35.000 Pfund.
Seit dem 7. Oktober 2008 sind es 100 % für die
ersten 50.000 britischen Pfund bzw. 50.000 Euro je
Person und Unternehmen. Ab dem 31. Dezember 2010
gilt eine neue Obergrenze entsprechend der aktuellen
EU Richtlinien in Höhe von 85.000 Pfund (ca.
100.000€). Alle Unternehmen, die der britischen
Bankenaufsicht Financial Services Authority (FSA)
unterliegen, müssen Beiträge zur Finanzierung der
FSCS zahlen.
Welt
Auch außerhalb der
Europäischen Union bestehen oftmals vergleichbare
Regelungen. Die genauen Bedingungen sind je nach
nationaler Rechtsordnung unterschiedlich.
| Staat |
Höchstbetrag der Entschädigung |
| Norwegen |
2
Millionen NOK(ca. 250.000 Euro) |
| Island |
20.887
Euro |
| Japan |
10
Millionen JPY (ca. 67.000 Euro) |
| Schweiz |
100.000
CHF (ca. 70.000 Euro), max. 6 Milliarden CHF
total |
| Kanada |
100.000
CAD (ca. 68.000 Euro) |
| USA |
100.000
USD (ca. 70.000 Euro) |
In den USA sind
Anleger aufgrund des Glass-Steagall Acts von 1933
bis zu 100.000 $ geschützt. Sicherungsgeber ist die
Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Im
Rahmen der Finanzkrise ab 2007 war die
Einlagensicherung – zeitlich begrenzt bis zum
31. Dezember 2009 – auf bis zu 250.000 $ erweitert
worden
List of Investment Bank Account
-
List of USA BANK Account
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
l
S
T
U
W
Swiss Classic Investment Bank Account
-
Swiss
Personal Investment Bank Account
Info -
Swiss Numbered Account
-
Swiss
Corporate Investment Bank Account -
USA
Investment Bank Account: -
Austrian
Investment Bank Account -
Fees
for trading -
Bank Client Confidentiality
-
Frequently Asked Questions
-
Why Switzerland?
-
Order Services
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Forex Dictionary
FAQ About Offshore Bank Accounts
What is bank account?
-
What is an offshore bank?
-
What is an offshore bank account?
Who can legally open and hold an offshore account?
-
Where should an offshore account be established?
-
Who can benefit by putting their money offshore?
-
Is it convenient to use offshore banks?
-
What are some of the general advantages of banking
offshore? -
Do I have to pay income tax on income I've earned
offshore?
Is there any restrictions regarding citizenship?
-
How do I open and access an offshore bank account?
-
In which currencies can I open offshore account?
-
What is the minimum deposit required to open an offshore
account? -
What documents are required for the opening of a bank
account? -
How long does it take to open a bank account?
-
Who will control my bank account?
-
Is my bank account guaranteed when I pay your fee?
-
What happens, if a bank declines my account application?
Is offshore banking safe?
-
Am I guaranteed absolute privacy and confidentiality
from an offshore bank?
-
Can I view my offshore accounts and investments online?
-
Can I get cards to access my money with an offshore
account?
What is saving account?
- What is deposit account?
- What is current account?
- What is numbered account?
- What is bank secrecy?
- What is private banking?
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terms
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