|
FAQ - Fraguen & Antworten Über die Schweiz und den Schweizer Bank
Wer kann ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person ein Bankkonto in
der Schweiz eröffnen. Die Banken behalten sich jedoch das
Recht vor, Kunden abzulehnen. So kann sich eine Bank z.B.
weigern, mit sogenannten "politisch exponierten Personen"
eine Geschäftsbeziehung einzugehen, da solche Kunden für die
Bank ein Reputationsrisiko darstellen können. Gleiches gilt
für den Fall, dass eine Bank Zweifel an der Herkunft der
Gelder eines Antragstellers hat. Das Gesetz verbietet es den
Schweizer Banken, Gelder entgegenzunehmen, wenn anzunehmen
ist, dass diese krimineller Herkunft sind.
|
|
Darf eine Firma ein Konto eröffnen?
Jede Firma, ob sie ihren Sitz im In- oder im Ausland
hat, kann ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Hat
sie ihren Sitz in der Schweiz, wird sie aufgrund
eines Handelsregisterauszuges identifiziert. Die
Bank kann diesen elektronisch beim Handelsregister
abrufen. Ist sie nicht ins Handelsregister
eingetragen, muss sie Statuten,
Gesellschaftsverträge oder gleichwertige Dokumente
vorlegen. Für Firmen mit Sitz im Ausland gilt
grundsätzlich das Gleiche. Hat eine Firma ihren Sitz
aber in einem Land, das kein Handelsregister kennt,
muss sie ein gleichwertiges Dokument beibringen, das
ihre Existenz nachweist. Handelsregisterauszüge oder
gleichwertige Dokumente dürfen nicht älter als 12
Monate sein. Ältere Ausweise dürfen zusammen mit
einem Testat der Revisionsstelle, das nicht älter
als 12 Monate ist, oder mit einem "Certificate of
Good Standing" eingereicht werden.
Besondere Regeln gelten für Sitzgesellschaften.
Darunter versteht das Schweizer Recht Firmen, die in
ihrem Domizilstaat nicht einen Betrieb des Handels,
der Fabrikation oder eines anderen nach
Kaufmännischer Art geführten Gewerbes führen. Sie
müssen neben den erwähnten Identifikationsdokumenten
eine Erklärung darüber abgeben, wer an ihren
Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist.
|
Wie kann ich von meinem Heimatstaat aus ein Konto
eröffnen?
Zunächst ist anzumerken, dass die Schweizer Banken bei der
Kontoeröffnung strikte Standards befolgen. Dabei spielt das
Domizilland des Kunden keine Rolle. Im Rahmen der gesetzlich
vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht der Banken ("Due
Diligence") hat die Bank die Identität des Kunden mittels
eines amtlichen Ausweises (z.B. eines Passes) zu prüfen.
Verfügt die Schweizer Bank, für die Sie sich interessieren,
über eine Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Vertretung
in Ihrem Land, könnten Sie allenfalls mit dieser Kontakt
aufnehmen. Ist die Bank in Ihrem Land nicht vertreten, so
wenden Sie sich bitte direkt an die Bank in der Schweiz.
Diese wird Ihnen dann weitere Informationen erteilen.
Kann ich ein Schweizer Bankkonto komplett über das
Internet eröffnen?
Nein, da es aus technischen und rechtlichen Gründen nicht
möglich ist, das Verfahren zur Kundenidentifikation
ausschliesslich online über das Internet durchzuführen.
Derzeit müssen die Banken in der Schweiz die
Identifikationsverfahren befolgen, die für die Eröffnung
eines Kontos auf dem Korrespondenzweg gelten. In Befolgung
der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht
der Banken (VSB 08) prüft die Bank die Identität des
Vertragspartners, indem sie sich eine echtheitsbestätigte
Kopie eines Identifikationsdokuments (Pass, Identitätskarte,
Führerausweis o.ä.) zustellen lässt. Die echtheitsbestätigte
Kopie kann durch eine Niederlassung, Vertretung oder
Konzerngesellschaft der Bank, eine Korrespondenzbank, einen
Finanzintermediär, der von der Bank zu diesem Zweck speziell
ausgewählt worden ist, oder einen Notar oder aber eine
andere öffentliche Stelle ausgestellt werden, die solche
Echtheitsbestätigungen üblicherweise ausstellt. Ausserdem
überprüft die Bank die Wohnsitzadresse des Neukunden durch
Postzustellung.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der
Website der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (www.finma.ch)
unter der Rubrik "Häufige Fragen".
Welche Fragen werden mir von der Bank gestellt?
Die betreffenden Bankmitarbeiter müssen Ihnen zunächst
einmal all jene Fragen stellen, die zur Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften über die Sorgfaltspflicht der
Banken notwendig sind. In diesem Zusammenhang werden Sie um
einen Nachweis Ihrer Identität gebeten. Ausserdem wird die
Identität des wirtschaftlich Berechtigten der Vermögenswerte
festgestellt, sofern Sie solche im Auftrag einer anderen
Person bei der Bank hinterlegen. Die Bankmitarbeiter können
Sie ausserdem über die Herkunft der Gelder, die Art Ihrer
Geschäftstätigkeit, Ihre finanziellen Verhältnisse und die
von Ihnen üblicherweise getätigten Finanztransaktionen
befragen.
Welche Unterlagen muss ich der Bank vorweisen?
Wie bereits erwähnt sind die Schweizer Banken verpflichtet,
die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Am besten eignet
sich dazu ein persönliches Treffen. Auf jeden Fall wird die
Bank zur Identifikation ein amtliches Ausweispapier wie
beispielsweise einen gültigen Pass oder einen gleichwertigen
amtlichen Fotoausweis verlangen. Unter Umständen wird auch
ein Nachweis der Herkunft Ihres Vermögens verlangt, etwa ein
Kaufvertrag, Belege einer ausländischen Bank, Nachweise der
Veräusserung von Wertschriften etc.
Kann ich ein anonymes Konto eröffnen?
Nein. Es gibt in der Schweiz keine anonymen Konten. Das
Schweizer Recht verpflichtet die Banken, ihre Kunden zu
kennen. Anonyme Schweizer Bankkonten existieren lediglich in
der Vorstellung einiger Krimiautoren und Filmregisseure!
Wie steht es mit Nummernkonten?
Das Verfahren zur Eröffnung eines Nummernkontos ist exakt
dasselbe wie bei allen anderen Konten. Die Bank muss Ihre
Identität überprüfen und den wirtschaftlich Berechtigten
feststellen. Nummernkonten sind keinesfalls anonym. Es
handelt sich dabei lediglich um eine interne
Sicherheitsmassnahme – die Identität des Kunden ist bei
einem Nummernkonto nur einer kleinen Anzahl Angestellter
innerhalb der Bank bekannt. Davon abgesehen aber ist ein
Nummernkonto nicht geheimer als andere Konten. Nummernkonten
sollten aber nicht für den grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr gebraucht werden. Gemäss internationalen
Vergaben müssen in einem Zahlungsauftrag Name, Adresse und
Kontonummer angegeben werden.
Wird bei der Kontoeröffnung eine Minimaleinlage verlangt?
Die meisten Schweizer Banken verlangen für gewöhnliche Spar-
bzw. Kontokorrentkonten keine Minimaleinlage. Anders verhält
es sich bei einigen Privatbanken oder Banken, die das
Private Banking (z.B. Portfolio-Management) anbieten.
Muss das Konto in Schweizer Franken sein?
Nein. Viele Banken bieten auch Konten in Euro, US-Dollar
oder andern Währungen an.
Wie sicher sind Schweizer Banken?
Alle in der Schweiz tätigen Banken benötigen eine Lizenz der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die FINMA, die
dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht angehört, reguliert
und überwacht alle Banken der Schweiz gemäss den Standards
des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Diese Standards
beziehen sich nicht nur auf die angemessene Eigenkapital-
und Kapitalausstattung der Banken, sondern auch auf die
ganze Palette der einzuhaltenden Vorsichts- und
Verhaltensregeln. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme
definiert das schweizerische Recht sogar höhere
Kapitalanforderungen als der Basel Capital Accord. Deshalb
zählen die Schweizer Banken unzweifelhaft zu den sichersten
der Welt.
Wie "geheim" sind Schweizer Banken?
In der Schweiz wurde die Privatsphäre des Einzelnen – die
sich auch immer auf seine Finanzen erstreckte – seit jeher
als schützenswertes Gut betrachtet. Umfragen haben
wiederholt bestätigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer
Bevölkerung für die Beibehaltung dieses Schutzes der
Privatsphäre ist. Das hohe Mass an Diskretion, das die
Schweizer Banken ihren in- und ausländischen Kundinnen und
Kunden gewähren, ist jedoch nicht absolut. Insbesondere
bietet das Bankkundengeheimnis keinen Schutz für Kriminelle.
Es kann bei Strafuntersuchungen grundsätzlich durchbrochen
werden. Es ist unser Ziel, dass die Privatsphäre
unbescholtener Bankkunden gewahrt wird, gleichzeitig jedoch
Kriminelle mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden.
Was versteht man unter Bankkundengeheimnis?
Das Bankkundengeheimnis umfasst die Pflicht der Bank, über
alle Tatsachen, die ihre Kunden betreffen, Verschwiegenheit
zu wahren. Es ist gleichzeitig auch ein Recht des Kunden,
denn dieser, nicht die Bank, ist Eigentümer der geschützten
Daten und Informationen. Das Bankkundengeheimnis schützt
somit die Privatsphäre der Bankkunden. Es ist mit anderen
Berufsgeheimnissen wie dem Arzt- oder dem Anwaltsgeheimnis
vergleichbar. Das Recht auf Privatsphäre ist ein
Grundpfeiler der schweizerischen Rechtsordnung, der auch in
der Bundesverfassung verankert ist (Art. 13 BV).
Schützt das Bankkundengeheimnis auch Kriminelle?
Nein, das Bankkundengeheimnis ist nicht schrankenlos,
sondern kennt klare Grenzen. Die Schweizer Banken sind in
Strafverfahren der Justiz gegenüber zur Auskunft
verpflichtet, grundsätzlich und unabhängig davon, ob die
Straftat im Inland oder im Ausland verübt worden ist. Im
internationalen Vergleich hat die Schweiz das organisierte
Verbrechen und die Geldwäscherei stets sehr erfolgreich
bekämpft. Die Schweiz hat einen der saubersten Finanzplätze
überhaupt.
Kann man in der Schweiz ein Konto anonym eröffnen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Banken befolgen die
"Know-your-customer"-Regeln, die von den Mitarbeitern
verlangen, dass sie bei jeder Kontoeröffnung den Kunden
identifizieren und ggf. den wirtschaftlich Berechtigten
feststellen müssen. Die äusserst strengen, international
anerkannten Regeln für die Identifikation ihrer Kunden haben
übrigens die Banken selbst aufgestellt, um Gelder
krimineller Herkunft abzuwehren.
Aber die Nummernkonten sind doch anonym?
Nein, entgegen den Aussagen in Kriminalromanen,
Spionagefilmen und in den Medien existieren in der Schweiz
keine anonymen Konten. Die Namen der Inhaber von
Nummernkonten sind bekannt, allerdings nur einem kleineren
Kreis von Leuten innerhalb einer Bank. In Bezug auf das
Bankkundengeheimnis gibt es zwischen Nummern- und anderen
Konten keine Unterschiede
Eröffnen Sie auch Schweizer Bankkonten für Nichtansässige?
Ja, eigentlich sind die meisten unserer Kunden
Nichtansässige erofnung offshore bank konto.
Kann ich mein Konto jederzeit kündigen?
Für die Kündigung eines Kontos in der Schweiz gelten keine
Einschränkungen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Konto
jederzeit kündigen. Eine Kündigung kann sofort ausgeführt
werden und kostet nichts. Wenn Ihr Geld angelegt ist, dauert
es natürlich etwas länger - meistens ein oder zwei Tage -,
um Positionen zu liquidieren, aber keiner wird Sie daran
hindern, Ihr Kapital abzuheben oder eine Gebühr dafür
erheben.
Bei welcher Bank wird mein Konto eroffnung?
Es gibt über 400 Banken in der Schweiz. Sie sind alle
unterschiedlich und jede hat sich auf eine bestimmte Art von
Kunden oder Dienstleistung spezialisiert. Sie können in die
folgenden Kategorien unterteilt werden: Große
Universalbanken - Privatbanken - Privatkundenbanken -
Schweizer Postbank -
Wir arbeiten mit Banken aus allen Kategorien zusammen.
Welche Bank für Sie die richtige ist, hängt von vielen
Faktoren ab, z. B. von Ihrem Wohnort, der Höhe der
voraussichtlichen Einlage und Ihren Plänen für das Geld. Auf
den Seiten mit den Kontobeschreibungen erfahren Sie mehr
über jede Bank und die Bedingungen für die einzelnen Konten.
Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben, können Sie
jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Von:
Schweizerische Bankiervereinigung Mythen über
Schweizer Bankkonten
1. Schweizer Bankkonten sind nur für Millionäre
Nein. Die Mehrheit aller Bankkunden in der Schweiz sind
keine Großindustriellen oder berühmte Filmsterne, sondern
ganz normale Leute (Geschäftsleute, Angestellte, Beamte und
so weiter). Schweizer Banken sind nicht mehr nur für
Prominente da. Sie können ein Schweizer Girokonto ohne
Mindestguthaben eröffnen.
2. In der Schweiz angelegtes Geld bringt keine Zinsen ein
Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Sie
können Ihr Geld von Ihrem Konto in der Schweiz aus weltweit
anlegen, z. B. in Investmentfonds, festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien, wertvolle Metalle, Rohstoffe,
Derivative und viele andere Anlageprodukte. Schweizer
Bankiers gehören zu den besten Finanzverwaltern der Welt, es
ist also kein Wunder, dass Schweizer Bankiers über 35 % der
Offshore-Vermögen verwalten.
3. Es ist unmöglich, ein Konto in der Schweiz per Post zu
eröffnen
Das stimmt nicht. Eine Bankverbindung können Sie ganz bequem
auf den Postweg eröffnen. Außerdem können Sie alle Ihre
Bankangelegenheiten schriftlich, telefonisch, mit
Internet-Banking, per Überweisung und mit Kreditkarten
abhandeln. Bei größeren Vermögenswerten empfielt es sich,
dass sie sich mindestens ein Mal mit ihrem Bankier treffen,
um ihn kennenzulernen und zu sehen, wo ihr Geld verwahrt
wird.
4. Die Führung eines Schweizer Bankkontos ist sehr teuer
Das stimmt nicht. Ein Girokonto mit Telefon- und
Internetbanking ist nicht teurer als in Deutschland. Selbst
wenn Sie zusätzliche Dienste beanspruchen, wie zum Beispiel
Postzurückbehaltung oder die Führung eines Nummernkontos,
sind die zusätzlichen Gebühren nicht mehr als angemessen.
5. Ein Schweizer Bankkonto lässt sich nur sehr schwer
kündigen
Im Gegenteil: Sie können Ihr Schweizer Konto problemlos
kündigen, zu jedem gewünschten Zeitpunkt und ohne
irgendwelche Einschränkungen. Es gibt keine Strafgebühr. Sie
brauchen gegebenenfalls nur Ihre Anlagen flüssig zu machen.
Bei Schweizer Banken können Sie im Gegensatz zu vielen
Onshore-Banken frei und ungehindert über Ihr Geld verfügen.
6. Schweizer Bankkonten sind vor allem bei Verbrechern und
Diktatoren beliebt
Mit Sicherheit nicht! Die übergroße Mehrheit der Inhaber
eines Schweizer Kontos sind ehrliche Leute, die Ihre
Ersparnisse in einem für seine Stabilität bekanntem Land in
Verwahrung geben möchten. Schweizer Banken stehen Politikern,
die ein Konto eröffnen möchten, äußerst mißtrauisch
gegenüber und sie lehnen systematisch Geld ab, das aus
zweifelhafter Quelle stammt oder unzureichend belegt ist.
7. Ein Nummernkonto ist anonym
Es gibt in der Schweiz keine anonymen Konten. Ein
Nummernkonto ist ein Konto, das durch eine Nummer an Stelle
eines Namens gekennzeichnet ist, so dass bei
Kassentransaktionen und Überweisungen die höchstmögliche
Diskretion gewährleistet ist. Die Identität eines
Nummernkontoinhabers ist nur dem Kontoverwalter und einer
Handvoll ausgewählter Leute bekannt.
List of Investment Bank Account
-
List of USA BANK Account
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
l
S
T
U
W
Swiss Classic Investment Bank Account
-
Swiss
Personal Investment Bank Account
Info -
Swiss Numbered Account
-
Swiss
Corporate Investment Bank Account -
USA
Investment Bank Account: -
Austrian
Investment Bank Account -
Fees
for trading -
Bank Client Confidentiality
-
Frequently Asked Questions
-
Why Switzerland?
-
Order Services
-
Contact us
-
Forex Dictionary
FAQ About Offshore Bank Accounts
What is bank account?
-
What is an offshore bank?
-
What is an offshore bank account?
Who can legally open and hold an offshore account?
-
Where should an offshore account be established?
-
Who can benefit by putting their money offshore?
-
Is it convenient to use offshore banks?
-
What are some of the general advantages of banking
offshore? -
Do I have to pay income tax on income I've earned
offshore?
Is there any restrictions regarding citizenship?
-
How do I open and access an offshore bank account?
-
In which currencies can I open offshore account?
-
What is the minimum deposit required to open an offshore
account? -
What documents are required for the opening of a bank
account? -
How long does it take to open a bank account?
-
Who will control my bank account?
-
Is my bank account guaranteed when I pay your fee?
-
What happens, if a bank declines my account application?
Is offshore banking safe?
-
Am I guaranteed absolute privacy and confidentiality
from an offshore bank?
-
Can I view my offshore accounts and investments online?
-
Can I get cards to access my money with an offshore
account?
What is saving account?
- What is deposit account?
- What is current account?
- What is numbered account?
- What is bank secrecy?
- What is private banking?
The Forex financial dictionary now contains OVER 300 Forex
terms
Copyright © 2003-2011
Swiss Investment Bank Account Consulting
AR LTD
|