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Glossar
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Abwicklung
Abwicklung ist die eigentliche Erfüllung des
Zahlungs- oder Lieferungsauftrags, das heisst die
Überweisung der Zahlung oder der Effekten von der
Senderbank an die Empfängerbank.
Agenturen
Die Agenturen sind Kassenstellen, die im Auftrag der
Nationalbank von Kantonalbanken geführt werden. Sie
sind für die Ausgabe und die Rücknahme von Bargeld
auf ihrem Platz zuständig (Die Ausgabe und die
Rücknahme). Das Kassenstellennetz der Nationalbank
umfasst die vier eigenen Bankstellen, achtzehn
Agenturen und um die 500 Inlandkorrespondenten.
Allgemeine Kreditvereinbarungen (AKV)
Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen erlauben es dem
Internationalen Währungsfonds (IWF), in
Ausnahmesituationen und bei Mittelknappheit nach
einem vereinbarten Schlüssel bei den Ländern der
Zehnergruppe Kredite in Höhe von 17 Mrd. SZR
aufzunehmen. Der IWF darf die AKV nur im Falle
aussergewöhnlicher Krisensituationen beanspruchen,
wenn er einen Liquiditätsmangel nachweisen kann und
die Stabilität des internationalen Währungssystems
gefährdet ist. Die Kredite werden in der jeweiligen
Landeswährung gewährt und sind an strenge Auflagen
gebunden. Die Nationalbank ist teilnehmende
Institution an den AKV. Seit 1997 werden die AKV
durch die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) ergänzt.
Arbeitslosenquoten
Zahl der Arbeitslosen gemessen an der Zahl der
Erwerbstätigen.
Arbeitslosigkeit, natürliche
Die natürliche Arbeitslosigkeit bezeichnet jene Höhe
der Arbeitslosigkeit, die sich im langfristigen
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht ergibt und die
mit konstanter Inflation vereinbar ist.
Armutsverringerungs- und Wachstumsfazilität (Poverty
Reduction and Growth Facility, PRGF)
Die PRGF ist die Fazilität des Internationalen
Währungsfonds (IWF) für einkommensschwache
Mitglieder. Die PRGF wird über bilaterale Beiträge
und IWF eigene Mittel finanziert. Die Nationalbank
finanziert den Schweizer Beitrag an das Kapital der
PRGF. Der Bund garantiert der Nationalbank die
fristgerechte Rückzahlung der Kredite
einschliesslich der Zinsen; er finanziert zudem die
Zinssubvention.
Artikel IV-Konsultation
Der Internationale Währungsfonds (IWF) überprüft
regelmässig – normalerweise einmal pro Jahr – die
ökonomische Entwicklung eines Landes und beurteilt
den Einfluss von dessen Politik auf den Wechselkurs
und die Zahlungsbilanz. Die Überprüfung erfolgt nach
den Bestimmungen von Artikel IV der IWF-Statuten.
Der Mitarbeiterstab des IWF verfasst einen Bericht,
der im Exekutivrat diskutiert wird. Dessen
Empfehlungen werden dem Land übermittelt, und eine
Zusammenfassung der Diskussion und des Berichtes
wird auf Verlangen veröffentlicht
Auslandsbanken
Die Auslandsbanken setzen sich aus der Gruppe der
ausländisch beherrschten Banken und den Filialen
ausländischer Banken zusammen. Erstere sind Banken
schweizerischen Rechts mit ausländischem
Hauptaktionär bzw. einem ausländischen Aktionär, der
einen beherrschenden Einfluss auf die Bank ausübt.
Bei letzteren dagegen handelt es sich um rechtlich
unselbständige Zweigniederlassungen ausländischer
Banken. Die Auslandsbanken stellen eine heterogene
Gruppe dar, deren Gemeinsamkeit in einer
mehrheitlich ausländischen Kundschaft und im
internationalen Bankgeschäft liegt.
Ausreichende Sicherheiten
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) leistet nur
ausserordentliche Liquiditätshilfe, wenn diese
jederzeit vollständig durch ausreichende
Sicherheiten gedeckt ist. Die SNB bestimmt, welche
Sicherheiten ausreichend sind. Als Sicherheiten
können insbesondere auch weniger liquide Bankaktiven
mit hoher Bonität, zum Beispiel
Hypothekarforderungen, dienen.
Aussenwert des Geldes
Geldwert
Ausserordentliche Liquiditätshilfe
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) wirkt –
gestützt auf Art. 5 Abs. 2 Bst. a und Art. 9 Abs. 1
Bst. e des Nationalbankgesetzes – auch als
Kreditgeber der letzten Instanz («Lender of Last
Resort»). Im Rahmen dieser ausserordentlichen
Liquiditätshilfe kann sie inländischen Banken
Liquidität zur Verfügung stellen, wenn diese
Institute sich nicht mehr am Markt refinanzieren
können. Ausserordentliche Liquiditätshilfe kann nur
geleistet werden, wenn die kreditersuchende Bank
oder Bankengruppe (i) systemrelevant und (ii)
solvent ist und wenn (iii) die Liquiditätshilfe
durch ausreichende Sicherheiten gedeckt ist.
B
Bankengesetz
Das Bankengesetz (Bundesgesetz über die Banken und
Sparkassen) hat den Schutz der Gläubiger und die
Stärkung des Finanzplatzes Schweiz zum Zweck. Es
regelt die Bewilligungsvoraussetzungen zur Aufnahme
der Geschäftstätigkeit einer Bank, die
Geschäftstätigkeit selbst und die Rechnungslegung.
Ausserdem hält es fest, dass die bankengesetzliche
Revision von privaten Revisionsstellen durchgeführt
wird und die Aufsicht über die Banken der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) obliegt.
Bankengruppen
Die einzelnen Banken werden für statistische Zwecke
nach bestimmten Kriterien (Geschäftsausrichtung,
institutionelle Ausgestaltung, geographische
Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, Höhe der
Bilanzsumme) in Bankengruppen eingeteilt; die
Gruppenbildung liegt im Ermessen der Schweizerischen
Nationalbank, welche die Statistiken führt. Das
schweizerische Bankensystem besteht aus folgenden
Gruppen: Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken
und Sparkassen, Raiffeisenbanken, übrige Banken - zu
welchen insbesondere die Handels- und Börsenbanken
sowie die ausländisch beherrschten Banken zählen -,
Filialen ausländischer Banken sowie Privatbankiers.
Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Die BIZ wurde 1930 gegründet. Sie hat heute drei
Hauptaufgaben. Erstens fördert sie die
Zusammenarbeit zwischen Notenbanken und
internationalen Organisationen. Im Rahmen der BIZ
treffen sich deshalb die Präsidenten der
Zentralbanken der Zehnergruppe regelmässig zum
Informationsaustausch. Die BIZ stellt für
verschiedene Ausschüsse und Expertengruppen das
Sekretariat. Die BIZ koordiniert seit einigen Jahren
zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF)
die technische Hilfe an die ehemals kommunistischen
Staaten Osteuropas und der früheren Sowjetunion.
Zweitens wurden im Rahmen der BIZ zahlreiche
bilaterale Währungshilfekredite ausgehandelt. Die
BIZ gewährte teilweise auch derartige Kredite mit
Garantie der beteiligten Zentralbanken. Drittens
verwaltet die BIZ für einzelne Notenbanken einen
Teil ihrer Währungsreserven.
Banknotenmonopol
Die Schweizerische Bundesversammlung hat in Artikel
1 des Nationalbankgesetzes von 1905 bestimmt, dass
die Schweizerische Nationalbank (SNB) das
ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten
hat. Am Tag der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs, am
20. Juni 1907, gab die SNB ihre ersten Banknoten aus
(Interimsnoten). Heute ist das Notenmonopol in
Artikel 4 des Nationalbankgesetzes verankert.
Banknotenserie
Notenserie
Bargeldverarbeitungsfirmen
Bargeldverarbeitungsfirmen sind private Unternehmen,
die im Auftrag von Dritten (Banken, Post, Geschäfte)
deren Notensortierung übernehmen. Diese Firmen
liefern anschliessend die überschüssigen und
beschädigten Noten der Schweizerischen Nationalbank
ab.
Basel II
Basler Eigenkapitalvereinbarung
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss wurde 1974 von der Bank für
internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als Reaktion
auf den durch Devisenspekulationen verursachten
Zusammenbruch der Bank Herstatt gegründet. Der
Ausschuss setzt sich aus Vertretern der
Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der Länder
der Zehnergruppe (G10) sowie Luxemburgs und Spaniens
zusammen. Die Schweiz ist durch die Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Nationalbank
vertreten. Die Beschlüsse und Empfehlungen des
Basler Ausschusses finden weltweit grosse Beachtung;
sie sind jedoch nicht verbindlich, da der Basler
Ausschuss keine supranationale Bankenaufsicht ausübt.
Von besonderer Bedeutung sind die Basler
Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht und
die Basler Eigenkapitalvereinbarung.
Basler Eigenkapitalvereinbarung
Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
erlassene Basler Eigenkapitalvereinbarung bezweckt,
die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu
stärken und die Wettbewerbsgleichheit unter den
Banken zu fördern. In der ersten, im Jahr 1988
verabschiedeten Basler Eigenkapitalvereinbarung
stand die Mindestdeckung von Kreditrisiken im
Vordergrund. Eine seit 1998 laufende Revision, Basel
II, sieht zum einen eine risikosensitivere
Gestaltung der Eigenmittelvorschriften vor. Zum
andern wird diese Säule der minimalen
Eigenmittelanforderungen durch zwei weitere Säulen,
welche die aufsichtsrechtlichen
Überprüfungsverfahren sowie den wirksamen Einsatz
der Marktdisziplin betreffen, ergänzt.
Basler Kerngrundsätze für eine wirksame
Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erliess 1997
in Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden aus nicht
der Zehnergruppe (G-10) angehörenden Ländern –
insbesondere aus Emerging Markets – 25
Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht.
Diese sollen es den Aufsichtsbehörden und
Gesetzgebern in den einzelnen Ländern erleichtern,
ihre Aufsichtssysteme zu beurteilen und nötigenfalls
Verbesserungen vorzunehmen. Sie setzen somit die
Mindestanforderungen bei der Beaufsichtigung von
Kreditinstituten fest.
Binnenwert des Geldes
Geldwert
Bretton-Woods-Institutionen
In Bretton Woods, einem kleinen Ort im
amerikanischen Bundesstaat New Hampshire, trafen
sich im Sommer 1944 Vertreter aus 45 Nationen zur
United Nations Monetary and Financial Conference.
Die Bretton Woods-Konferenz führte 1945 zur Gründung
des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der
Weltbank. Die Institutionen von Bretton Woods sind
Spezialorganisationen der UNO und sind mit ihr durch
ein von der UNO-Generalversammlung gebilligtes
Abkommen verbunden.
Bruttoabwicklungssystem in Echtzeit / RTGS-System
(real-time gross settlement)
Ein Bruttoabwicklungssystem in Echtzeit ist ein
System, in dem Zahlungsaufträge oder
Effektentransaktionen einzeln und ohne gegenseitige
Aufrechnung der Forderungen kontinuierlich während
des Tages abgewickelt werden. Mit diesem Verfahren
wird eine so genannte Innertages-Finalität (Finalität)
erreicht.
Bundesanleihe
Bei einer Bundesanleihe handelt es sich um eine
festverzinsliche Schuldverschreibung (Obligationsanleihe)
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit der sich
diese mittel- bis langfristig am Kapitalmarkt
verschuldet.
C
Clearing
Clearing ist der Prozess, der die Übermittlung,
Abstimmung, Bestätigung und unter Umständen die
Aufrechnung (Netting) gegenseitiger Verpflichtungen
sowie die Ermittlung der Schlusspositionen vor der
eigentlichen Abwicklung einer Zahlung oder
Effektentransaktion beinhaltet.
D
Datenträgeraustausch (DTA)
Der Datenträgeraustausch (DTA) ist ein System zur
elektronischen Abwicklung von Zahlungsaufträgen
mittels Überweisung (credit transfer), bei dem der
Zahlungspflichtige die Transaktion auslöst. Bis Ende
2005 erstellte der Zahlungspflichtige einen
Zahlungsauftrag und lieferte den Datenträger (Band,
Kassette, Diskette) direkt oder über seine Bank an
das Rechenzentrum der Telekurs (heute Teil der SIX
Group) ein. Das Rechenzentrum der Telekurs
aggregierte die Zahlungsaufträge pro Bank und sandte
diese ins SIC zur Abwicklung. Im SIC wurde das Konto
der Bank des Zahlungspflichtigen belastet und dem
Konto der zahlungsempfangenden Bank gutgeschrieben.
Per Ende 2005 wurde der DTA-Betrieb im Rechenzentrum
der Telekurs eingestellt. Seitdem werden die
DTA-Zahlungen entweder direkt über die E-Banking-Schnittstellen
der Banken oder über den von der SIX Interbank
Clearing AG betriebenen zentralen Einlieferungskanal
payROUTE eingereicht. Die Zahlungen werden im SIC
einzeln als Kundenzahlungen und nicht mehr wie
früher in aggregierter Form abgewickelt.
Deflation
Deflation ist das Gegenteil von Inflation und
bezeichnet ein über mehrere Perioden anhaltendes
Sinken des allgemeinen Preisniveaus. Die
Deflationsrate misst die prozentuale Abnahme des
Preisindexes. Entsprechend zur Inflation führt
Deflation zu einem Anstieg der Kaufkraft des Geldes.
(Disinflation).
Devisen
Devisen umfassen Geldforderungen, die auf fremde
Währungen lauten und im Ausland zahlbar sind.
Beispiele hierfür sind Sicht- und Terminguthaben auf
das Ausland sowie Checks, die auf ausländische
Währungen lauten.
Devisenbilanz
Nettoauslandstatus der Nationalbank
Devisenswap
Ein Devisenswap ist eine Kombination von einem
Kassageschäft mit einem Termingeschäft mit Devisen.
Bei einem Liquiditätsswap erwirbt die SNB von
Geschäftsbanken Devisen gegen Franken für einen
bestimmten Zeitraum. Am Ende der Laufzeit wird die
umgekehrte Transaktion zu einem im voraus bestimmten
Kurs abgewickelt. Bei einem Abschöpfungsswap kauft
sie in der gleichen Art vorübergehend Franken gegen
Devisen. Swaps können in bezug auf Laufzeit und
Konditionen sehr flexibel gestaltet werden. Die
Nationalbank benützt normalerweise Laufzeiten
zwischen einer Woche und sechs Monaten.
Disinflation
Disinflation bezeichnet eine Verminderung der
Inflation, jedoch nicht ein Sinken des Preisniveaus
(Deflation). Disinflationspolitik zielt darauf ab,
die Inflationsrate in einer Volkswirtschaft zu
reduzieren. (Sacrifice Ratio).
Diskontgeschäft
Die Nationalbank kann Diskontkredit gewähren, indem
sie Wertpapiere vor deren Fälligkeit kauft. Für die
Restlaufzeit bringt sie einen Zwischenzins (Diskontsatz)
in Abzug. Die diskontierten Wertpapiere werden bis
zur Fälligkeit im Portefeuille der Nationalbank
behalten und alsdann zur Zahlung präsentiert. Das
Diskontgeschäft ist in den letzten Jahren in der
Praxis bedeutungslos geworden. Die Nationalbank ist
nicht zur Gewährung von Diskontkrediten verpflichtet.
Sie behält sich die Möglichkeit zur Diskontierung
von Wertpapieren für Sondersituationen vor, in denen
sie den Banken auf breiter Basis Kredite gewähren
will.
Diskontsatz
Beim Diskontsatz handelt es sich um jenen Zinsfuss,
der im Rahmen von Diskontgeschäften durch die
Nationalbank festgelegt und als Zwischenzins
vereinnahmt wird. Gegenwärtig legt die Nationalbank
wegen der verschwindenden Bedeutung des
Diskontgeschäfts keinen Diskontsatz mehr fest.
E
Echtheitsmerkmale von Banknoten
Sicherheitsmerkmale von Banknoten
EFTPOS (Electronic funds transfer at the point of
sale)
Bei der Verwendung von Zahlungskarten in
Einzelhandelsgeschäften werden die Zahlungsdaten in
Datenendgeräten erfasst und elektronisch an die
kontenführenden Banken weitergeleitet.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
In der Schweiz obliegt die Bankenaufsicht – im
Unterschied zu zahlreichen anderen Ländern – nicht
der Zentralbank, sondern einer unabhängigen Vollzugs-
und Überwachungsbehörde des Bundes, nämlich der
FINMA (zuvor Eidgenössische Bankenkommission, EBK).
Die FINMA hat zur Aufgabe, (1) den Gläubiger- und
Einlegerschutz zu sichern, (2) die
Funktionsfähigkeit des Banken- und Effektenmarktes
zu gewährleisten, (3) die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen und (4) die
zum Gesetzesvollzug notwendigen Verfügungen zu
treffen. Die FINMA ist somit nur für die Einhaltung
der Rahmenbedingungen verantwortlich, sie greift
aber nicht in die Geschäftstätigkeit der Banken ein.
Eidgenössische Münzstätte
swissmint
Elektronisches Geld (e-money)
Elektronisches Geld ist ein Geldwert, der auf einer
Chipkarte oder auf der Hardware eines Computers
gespeichert ist.
Emission
Notenserie
Ertragsbilanz
Die Ertragsbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz.
Sie enthält den Waren- und Dienstleistungsverkehr
mit dem Ausland, die grenzüberschreitenden Arbeits-
und Kapitaleinkommen und die laufenden Übertragungen.
Die laufenden Übertragungen sind unentgeltliche
Leistungen, die im Gegensatz zu den
Vermögensübertragungen nicht den Charakter von
Kapitalleistungen aufweisen. Man bezeichnet die
Ertragsbilanz auch als "realen Teil der
Zahlungsbilanz" (im Gegensatz zum finanziellen Teil
in der Kapitalverkehrsbilanz).
euroSIC
euroSIC ist ein Echtzeit-Bruttoabwicklungssystem
(Real Time Gross Settlement oder kurz RTGS) mit
Warteschlangenmechanismus für Euro-Zahlungen
zwischen schweizerischen Finanzinstituten. euroSIC,
das im Wesentlichen eine Kopie des SIC für
Schweizerfranken ist, wickelt über die Konti der
SECB Swiss Euro Clearing Bank ab. euroSIC wird durch
die SIX Interbank Clearing AG betrieben. Über den
Zugang der SECB Swiss Euro Clearing Bank zu TARGET 2
erleichtert euroSIC auch die Abwicklung von
grenzüberschreitenden Transaktionen in Euro. Zudem
ist euroSIC auch mit der Schweizer Börse (SIX Swiss
Exchange) und dem Wertschriftenabwicklungssystem
SECOM verbunden.
Exekutivrat
Das oberste ausführende Organ des Internationalen
Währungsfonds (IWF) ist der Exekutivrat. Er besteht
aus 24 Mitgliedern. Die Schweiz vertritt mit ihrem
Exekutivdirektor die von ihr angeführte
Stimmrechtsgruppe.
F
Finalität (Zahlungsverkehr)
Abwicklungen in Zahlungssystemen werden als
endgültig (final) bezeichnet, wenn sie nicht mehr
widerrufen und an keine weiteren Bedingungen
geknüpft werden können.
G
Geldhoheit
Die Geldhoheit der Schweiz teilt sich in das
Münzregal (swissmint) und das Banknotenmonopol. Die
Geldhoheit umfasst das Recht ihres Inhabers, der
Schweizerischen Eidgenossenschaft,
Gesetzesvorschriften über das Noten- und Münzwesen
zu erlassen (Bezeichnung der Währungseinheit,
Bestimmung der Instanzen für die Emission des Geldes,
Festsetzung der Stückelungen, usw.).
Geldmarkt
Der Geldmarkt ist der Markt für die Aufnahme und
Anlage von kurzfristigen Geldern. Als kurzfristig
gelten im wesentlichen Gelder mit einer Laufzeit bis
zu einem Jahr. Neben der Zentralbank und den
Geschäftsbanken, die sich gegenseitig
Zentralbankgeld zur Verfügung stellen, treten als
Akteure auch öffentliche und private Nichtbanken auf
dem Geldmarkt auf (Kapitalmarkt).
Geldmarktbuchforderungen
Geldmarktbuchforderungen (GMBF) sind
Geldmarktinstrumente, mit denen sich die
Schweizerische Eidgenossenschaft und andere
öffentliche Gebietskörperschaften kurzfristig
verschulden. Sie wurden erstmals 1979 von der
Eidgenossenschaft emittiert und nehmen seither einen
festen Platz am Schweizer Geldmarkt ein. Die
Emissionen weisen in der Regel eine Laufzeit
zwischen drei und zwölf Monaten auf. Die Verzinsung
der GMBF erfolgt auf Diskontbasis. Das heisst, dass
die Buchforderungen unter pari emittiert und zum
Nennwert zurückbezahlt werden.
Geldmenge M0
Die Geldmenge M0 bezeichnet die Notenbankgeldmenge,
die zuweilen auch monetäre Basis oder Geldbasis
genannt wird.
Geldmenge M1
Die Geldmenge M1 umfasst den Bargeldumlauf (Noten
und Münzen) des Publikums in Schweizerfranken, die
Sichteinlagen der Inländer in Schweizerfranken bei
Banken und der Post sowie die Einlagen auf
Transaktionskonti.
Geldmenge M2
Das Geldaggregat M2 ist definiert als Summe der
Geldmenge M1 und der Spareinlagen. Ausgeklammert aus
den Spareinlagen werden die gebundenen
Vorsorgegelder im Rahmen der beruflichen Vorsorge
(2. Säule) und der freiwilligen Eigenvorsorge (3.
Säule).
Geldmenge M3
Die Geldmenge M3 umfasst zusätzlich zur Geldmenge M2
noch die Termineinlagen.
Geldpolitik
Geldpolitik ist der Einsatz der geldpolitischen
Instrumente durch die Zentralbank zur Erreichung
wirtschaftspolitischer Ziele. Die Geldpolitik ist
damit ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik. Die
Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank zielt
darauf ab, der Wirtschaft zu ermöglichen, ihre
Produktionskapazität auszuschöpfen, ohne
mittelfristig die Preisstabilität zu gefährden. Zu
ihren Instrumenten gehören insbesondere das
Offenmarktgeschäft (Repo-Geschäfte, Devisenswaps,
An- und Verkauf von Devisen und Wertschriften) sowie
das Lombardgeschäft.
Geldpolitisch wichtige Daten
Die Nationalbank veröffentlicht am ersten Arbeitstag
der Woche geldpolitisch relevante Daten der Vorwoche.
Sie vermitteln Informationen über die Umsetzung der
Geldpolitik und umfassen jene Aktiven und Passiven,
in denen sich die geldpolitischen Massnahmen
widerspiegeln. Darüber hinaus werden die
Tagesergebnisse der geldpolitischen Geschäfte der
Vorwoche (Geschäftsabschlüsse und Referenzzinssätze)
zur Verfügung gestellt.
Geldwert
Der Geldwert ist die Kaufkraft des Geldes und drückt
die für eine Geldeinheit käufliche Gütermenge aus.
Es lassen sich der Binnen- und der Aussenwert des
Geldes unterscheiden. Der Binnenwert entspricht dem
Kehrwert des Preisniveaus. Bei einem Anstieg des
Preisniveaus sinkt die mit einer Geldeinheit zu
erwerbende Gütermenge und umgekehrt. Folglich
entwickeln sich Preisniveau und Kaufkraft des Geldes
immer entgegengesetzt. Beim Aussenwert des Geldes
handelt es sich um die Menge an ausländischer
Währung, die mit einer inländischen Geldeinheit
erworben werden kann. Der Aussenwert entspricht dem
Wechselkurs in der Mengennotierung.
Geldwertstabilität
Der Begriff der Geldwertstabilität hat zwei
Dimensionen: In der binnenwirtschaftlichen Dimension
wird Geldwertstabilität gewöhnlich mit
Preisniveaustabilität gleichgesetzt und meint eine
gleich bleibende Kaufkraft des Geldes im Inland (Geldwert).
Demgegenüber ist in der aussenwirtschaftlichen
Dimension unter Geldwertstabilität die Stabilität
des nominalen Wechselkurses zu verstehen (Geldwert).
Giroguthaben
Giroguthaben sind unverzinsliche Sichtguthaben von
inländischen Geschäftsbanken bei der Nationalbank.
Die Nachfrage der Geschäftsbanken nach Giroguthaben
stammt aus den gesetzlichen Liquiditätsvorschriften
und aus dem Bedarf nach Arbeitsguthaben im
bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken
(SIC). Die Nationalbank kontrolliert das Angebot an
Giroguthaben durch den Einsatz der geldpolitischen
Instrumente und steuert damit die Liquidität des
Bankensystems. Der Ausgleich zwischen Angebot und
Nachfrage an Giroguthaben findet am Markt für
Tagesgeld statt.
Gouverneursrat
Das oberste Organ des Internationalen Währungsfonds
(IWF) ist der Gouverneursrat. Er delegierte einen
Grossteil seiner ausführenden Kompetenzen an den
Exekutivrat.
Grossbanken
Die Grossbanken stellen gemessen an der Bilanzsumme,
am Ertrag und am Personalbestand die grösste
Bankengruppe in der Schweiz dar. Sie sind
Universalbanken und bieten eine umfassende Palette
an Bankgeschäften im In- und – im Gegensatz zu den
meisten andern Bankengruppen – auch im Ausland an.
Neben dem Kreditgeschäft spielen die Grossbanken
auch im Interbank-, im Vermögensverwaltungsgeschäft
sowie im Geschäft mit derivativen Instrumenten eine
wichtige Rolle.
Grossbetragszahlungssysteme (large-value oder
wholesale funds transfer systems)
Über solche Zahlungssysteme werden in der Regel
dringende Zahlungen mit hohen Beträgen zwischen
Systemteilnehmern abgewickelt. Obwohl in der Regel
kein Mindestwert für die über das System laufenden
Zahlungen festgesetzt wird, ist der
Durchschnittsbetrag relativ hoch.
H
Handels- und Börsenbanken
Die Handelsbanken sind in der Regel Universalbanken,
bei denen neben den kommerziellen Krediten an
Handel, Industrie und Gewerbe auch die
Hypothekaranlagen eine Rolle spielen. Die
Börsenbanken sind auf Börsen-, Effekten- und
Vermögensverwaltungsgeschäfte spezialisiert.
Hyperinflation
Der Begriff der Hyperinflation bezeichnet extrem
hohe Inflation. Üblicherweise wird von
Hyperinflation gesprochen, wenn die monatliche
Inflationsrate mehr als 50 Prozent beträgt. Dies
entspricht einer jährlichen Inflationsrate von 12
875 Prozent.
I
Inflation
Inflation ist ein über mehrere Perioden anhaltender
Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Mit einem
inflationären Prozess geht ein Kaufkraftverlust des
Geldes einher. Preisveränderungen bei einzelnen
Gütern (Waren und Dienstleistungen) oder
Gütergruppen, die veränderte Nachfrage- und
Angebotsrelationen auf funktionierenden Märkten
widerspiegeln, sind dagegen nicht mit Inflation
gleichzusetzen. Gemessen wird die Inflation mit
Hilfe eines Preisindexes Konsumentenpreisindex). Die
Inflationsrate misst die prozentuale Zunahme des
Preisindexes. Deflation, Disinflation)
Inlandkorrespondenten
Die Inlandkorrespondenten sind meist in ländlichen
Regionen tätige Banken, die mit einem Mandat der
Nationalbank ausgestattet sind. Wie die Agenturen
sind sie für die Ausgabe und die Rücknahme von
Bargeld zuständig. Sie decken ihren Bargeldbedarf
grösstenteils direkt bei den örtlichen Poststellen.
Da sich das Bargeld im Monatsverlauf typischerweise
durch Einzahlungen von Postkunden bei den
Poststellen sammelt, findet ein lokaler Ausgleich
statt, der die Poststellen von überschüssigem
Bargeld entlastet und die Banken mit Bargeld
versorgt (Die Ausgabe und Rücknahme).
Innertageskredite (intraday credit)
Kredite mit einer Laufzeit von weniger als einem
Geschäftstag. Der Zweck dieser Kreditvergabe ist die
Erleichterung eines reibungslosen Zahlungsablaufes
in Zahlungssystemen. Innertageskredite werden von
Zentralbanken in der Regel zinslos vergeben.
Interimsnoten (Übergangsnoten)
Die ersten Banknoten, welche die Nationalbank im
Jahre 1907 herausgab, orientierten sich weitgehend
an den Noten der früheren Emissionsbanken (Kantonalbanken).
Während einer Übergangszeit von drei Jahren
zirkulierten diese so genannten Interimsnoten noch
neben den älteren Banknoten. Ab dem 20. Juni 1910
waren nur noch die Banknoten der Nationalbank
gültiges Zahlungsmittel. Im September 1911 gab sie
ihre ersten in eigener Regie entwickelten Noten aus
(Alle Banknotenserien).
Internationaler Währungs- und Finanzausschuss
(International Monetary and Financial Committee,
IMFC)
Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss ist
eines der beiden Beratungsgremien des
Internationalen Währungsfonds (IWF). Er trifft sich
halbjährlich. Das Entwicklungskomitee ist das zweite
Beratungsgremium. Es tagt zweimal jährlich gemeinsam
mit der Weltbank und berät die
Bretton-Woods-Organisationen in Fragen des
Ressourcentransfers zu den Entwicklungsländern.
Internationaler Währungsfonds (IWF)
Der IWF ist eine der beiden
Bretton-Woods-Institutionen. Er wurde 1945 mit dem
Ziel gegründet, für geordnete Währungsverhältnisse
zu sorgen und durch Förderung eines ausgewogenen
Wachstums des internationalen Handels den Wohlstand
seiner Mitglieder zu erhöhen. Heute gehören dem IWF
praktisch alle souveränen Staaten der Welt an. Die
wichtigste Aufgabe des IWF ist die
wirtschaftspolitische Überwachung seiner
Mitgliedsländer im Rahmen der Artikel IV-Konsultation.
Der IWF gewährt zudem Kredite an Länder mit
Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Arme Länder
unterstützt der IWF im Rahmen der
Armutsverringerungs- und Wachstumsfazilität (PRGF).
In aussergewöhnlichen Krisensituationen stehen dem
IWF nebst der Finanzierung über Quoten die
Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) und die Neuen
Kreditvereinbarungen (NKV) zur Verfügung. Der IWF
leistet auch technische Hilfe.
K
Kantonalbanken
Konstituierendes Merkmal der Kantonalbanken ist,
dass der Kanton eine Beteiligung von mehr als einem
Drittel des Kapitals halten und über mehr als einen
Drittel der Stimmen verfügen muss. Die
Kantonalbanken sind heute weitgehend Universalbanken
mit einem stark ausgeprägten Spar- und
Hypothekargeschäft. Für ihre Verbindlichkeiten kann
der Kanton die vollumfängliche oder teilweise
Haftung übernehmen.
Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt ist – analog zum Geldmarkt – der
Markt für die Aufnahme und Anlage von mittel- bis
langfristigen Mitteln. Die Überlassungsdauer beträgt
bei mittelfristigem Kapital in der Regel ein bis
vier Jahre und bei langfristigem Kapital fünf und
mehr Jahre. In diesem Zusammenhang zu unterscheiden
sind der Obligationen- oder Anleihenmarkt, auf dem
Schuldverschreibungen (Obligationen) begeben und
gehandelt werden, und der Aktienmarkt für
Dividendenpapiere (Aktien).
Kapitalverkehrsbilanz
Die Kapitalverkehrsbilanz ist ein Teil der
Zahlungsbilanz. In der Kapitalverkehrsbilanz werden
die Entstehung und Tilgung von grenzüberschreitenden
finanziellen Forderungen und Verpflichtungen
aufgezeichnet. Nach dem Investitionsmotiv
unterscheidet man Direktinvestitionen,
Portfolioinvestitionen und übrige Investitionen (hauptsächlich
Bankkredite).
Kaufkraft des Geldes
Geldwert
Kaufkraftparität
Kaufkraftparität liegt vor, wenn der Wechselkurs
derart bestimmt wird, dass bei gegebenen
Preisniveaus in zwei Ländern die Kaufkraft der in-
und der ausländischen Währung gleich ist.
Kaufkraftparität bedeutet also nichts anderes als
das "Gesetz des einheitlichen Preises", das zur
Erklärung des Wechselkurses dient.
Kleinbetragszahlungssysteme (retail funds transfer
systems)
Ein Zahlungssystem, das grosse Mengen von
betragsmässig relativ kleinen Zahlungsaufträgen
ausführt, wie Lastschriftverfahren (LSV),
Bancomatabhebungen und EFTPOS-Transaktionen.
Konsumentenpreisindex (KPI)
Der Konsumentenpreisindex (Verbraucherpreisindex,
Landesindex der Konsumentenpreise) misst den Preis
eines Korbes von Gütern (Waren und Dienstleistungen),
der die durchschnittlichen Verbrauchsgewohnheiten
der privaten Haushalte wiedergeben soll. Der
Konsumentenpreisindex ist somit ein Mass für die
Entwicklung der Kosten der konsumierten Güter (Preisniveau).
L
Lastschriftverfahren (LSV)
System zur elektronischen, beleglosen Abwicklung von
Zahlungsaufträgen mittels Belastungsaufträgen, bei
dem der Rechnungssteller die Zahlung auslöst (debit
transfer). Voraussetzung dafür ist einerseits die
Belastungsermächtigung des Kontoinhabers und
andererseits die Einhaltung vertraglicher
Verpflichtungen des Zahlungsempfängers.
Leistungsbilanz
Vor allem in Deutschland und Österreich verwendete
Bezeichnung für die Ertragsbilanz.
Libor
Der Libor (London interbank offered rate)
repräsentiert den Zinssatz für unbesicherte
Geldmarktkredite an erstklassige Banken. Die
betreffenden Banken melden der British Bankers'
Association (BBA) bankwerktäglich kurz vor 11.00 Uhr
(GMT) den Zinssatz, zu dem sie am Londoner
Interbankenmarkt unbesicherte Geldmarktkredite in
handelsüblicher Grösse aufnehmen könnten. Der
tiefste und höchste Viertel der gemeldeten Zinssätze
werden für die Fixierung des Libors nicht
berücksichtigt. Der aus den verbleibenden Zinssätzen
gebildete Durchschnitt wird als Libor für den
jeweiligen Tag fixiert und publiziert. Die Libor-Sätze
werden für unterschiedliche Währungen und Laufzeiten
festgelegt.
Lieferung gegen Zahlung (Delivery versus payment)
Ein Mechanismus bei der Abwicklung von
wechselseitigen Verpflichtungen aus
Effektengeschäften, der sicherstellt, dass die
endgültige Übertragung der Effekten dann und nur
dann geschieht, wenn gleichzeitig die Zahlung
erfolgt ist.
Liquidität
Unter Liquidität wird die Fähigkeit verstanden, den
zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und
uneingeschränkt nachkommen zu können. Entsprechend
wird eine Bank oder Bankengruppe als illiquid
bezeichnet, wenn sie nicht genügend flüssige Mittel
hat, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten
befriedigen zu können. Eine Bank kann solvent, aber
trotzdem illiquid sein: In diesem Fall hat sie zwar
genügend Aktiven, so dass sämtliche Schulden gedeckt
sind und keine Überschuldung vorliegt; ihr stehen
jedoch unter Umständen zu wenig flüssige Mittel zur
Verfügung, um allen kurzfristigen Verbindlichkeiten
nachkommen zu können.
Lombardgeschäft
Lombardkredite sind Darlehen, bei denen der
Schuldner als Sicherheit bestimmte Wertschriften
hinterlegt. Nach Bereitstellung solcher Hinterlagen
erhalten die Banken von der Nationalbank eine
Lombardkreditlimite. Im Falle eines
Liquiditätsbedarfs kann eine Bank den Lombardkredit
auf eigene Initiative bis zur Höhe der Limite und
zum offiziellen Lombardsatz beanspruchen. Die
Benützung soll jedoch nur kurzfristig zur
Überbrückung von unvorhergesehenen
Liquiditätsengpässen erfolgen. Neben dem
Lombardkredit steht den Banken seit dem
Inkrafttreten des neuen Nationalbankgesetzes am 1.
Mai 2004 als weitere Engpassfinanzierungsfazilität
das Repo zum Sondersatz zur Verfügung (Richtlinien
über das geldpolitische Instrumentarium)
Lombardsatz
Lombardkredite werden zum offiziellen Lombardsatz
gewährt. Dieser wird seit Mai 1989 täglich von der
Nationalbank festgesetzt und liegt seit Dezember
1989 zwei Prozentpunkte über dem Marktsatz für
Tagesgeld, um die Banken davon abzuhalten, den
Lombardkredit als dauerhafte Refinanzierungsquelle
zu benützen.
M
Mindestreserven
Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu
erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven
unterhalten. Als Mindestreserven gelten auf
Schweizerfranken lautende, von den Banken gehaltene
Münzen, Banknoten und Giroguthaben bei der
Nationalbank.
N
Netting
Die vereinbarte Aufrechnung von gegenseitigen
Positionen oder Verpflichtungen von Gegenparteien
oder Systemteilnehmern. Das Netting verringert eine
grosse Zahl von Einzelpositionen oder -verpflichtungen
auf eine kleinere Zahl von Positionen oder
Verpflichtungen.
Nettoabwicklungssystem (Nettosystem)
Ein System, in dem die Abwicklung auf Nettobasis in
der Regel am Tagesende erfolgt. Die Nettoposition
eines Teilnehmers berechnet sich aus der Summe der
eingegangenen Zahlungen minus der abgeflossenen
Zahlungen.
Nettoauslandstatus der Nationalbank (Zahlungsbilanz)
Der Nettoauslandstatus der Nationalbank ist ein Teil
der Zahlungsbilanz. Er zeigt die Veränderung der
Auslandguthaben und -verpflichtungen der
Nationalbank. Zu den Auslandguthaben gehören der
Goldbestand, die Devisenguthaben, die
Reserveposition beim Internationalen Währungsfonds
und die internationalen Zahlungsmittel. Anders als
in der Kapitalverkehrsbilanz werden im Auslandstatus
nicht die Transaktionen sondern die Veränderungen
der Bestände verbucht. Zum Ausgleich der
Veränderungen, die nicht durch Transaktionen bedingt
sind, werden in einer gesonderten Rubrik die
Wertveränderungen auf den Beständen ausgewiesen.
Neue Kreditvereinbarungen (NKV)
Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) sind parallele
Vereinbarungen zu den Allgemeinen
Kreditvereinbarungen (AKV). Zusammen mit der
Zehnergruppe erklärten sich seit 1997 weitere 15
Länder bereit, dem Internationalen Währungsfonds
(IWF) bis zu 34 Mrd. SZR zu leihen, um dessen
allgemeine Quotenmittel zu ergänzen. Die Kredite
werden unter ähnlichen Umständen gewährt, wie sie in
den AKV vorgesehen sind. Die Nationalbank ist
teilnehmende Institution an den NKV.
Nominalzins
Zins (nominal)
Notenabschnitt
Stückelung
Notenbank
Zentralbank
Notenbankgeldmenge
Die Notenbankgeldmenge entspricht der Summe von
Notenumlauf und Giroguthaben inländischer
Geschäftsbanken bei der Nationalbank. Zur
Bezeichnung der Notenbankgeldmenge werden mitunter
die Begriffe monetäre Basis oder Geldbasis
verwendet.
Notenhortung (Thesaurierung)
Banknoten dienen nicht nur als Zahlungsmittel,
sondern auch als Wertaufbewahrungsmittel. Gehortete
Banknoten werden dem Geldkreislauf vorübergehend
oder auf Dauer entzogen und in liquider Form
(«Strumpfsparen») – zum Teil in sehr grossen
Beträgen – stillgelegt (Der Notenumlauf).
Notenserie
Eine Notenserie (oder Emission) besteht aus den
verschiedenen Stückelungen, die zur gleichen Zeit
entwickelt, gestaltet und produziert werden. Bis zum
jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Schweiz acht
Banknotenserien. Die erste Serie wurde 1907 in
Umlauf gesetzt; deren Noten galten als
Interimsnoten. Nicht alle Noten der acht
Banknotenserien waren auch tatsächlich im Umlauf.
Die 4. und 7. Serie gelten als Reserveserien.
Notenumlauf
Die Summe aller von der SNB ausgegebenen Noten wird
als Notenumlauf bezeichnet. Er macht rund 90% der
Notenbankgeldmenge aus. Der Notenumlauf stellt eine
Verbindlichkeit der Zentralbank gegenüber dem
Publikum dar und erscheint somit auf der Passivseite
der Notenbankbilanz.
O
Offenmarktgeschäfte
Ein Offenmarktgeschäft ist der An- oder Verkauf von
Wertpapieren oder anderen Forderungen am Geld- oder
Kapitalmarkt durch die Zentralbank. Die Nationalbank
benützt die Offenmarktgeschäfte in erster Linie für
die Steuerung der Notenbankgeldmenge.
Offenmarktgeschäfte von praktischer Relevanz für die
SNB sind die Repo-Geschäfte, die Devisenswaps und in
geringerem Ausmass Wertpapiergeschäfte.
Opferverhältnis
Sacrifice Ratio
P
Preisniveau
Das Preisniveau ist der gewichtete Durchschnitt
verschiedener Güterpreise in einer Volkswirtschaft.
Das Preisniveau misst also den Preis eines
bestimmten Güterkorbes, der ein Abbild der in der
Volkswirtschaft produzierten oder konsumierten Güter
(Waren und Dienstleistungen) ist. Ein stabiles
Preisniveau bedeutet nicht notwendigerweise stabile
Einzelpreise: Preissteigerungen bei einzelnen Gütern
können durch Preissenkungen an anderer Stelle
ausgeglichen werden, so dass das Preisniveau
insgesamt konstant bleibt. Ein Anstieg des
Preisniveaus bedeutet einen Rückgang der Kaufkraft
des Geldes: Mit einer Geldeinheit lassen sich im
Durchschnitt weniger Gütereinheiten kaufen. Folglich
entwickeln sich Preisniveau und Geldwert immer
gegenläufig.
Privatbankiers
Die Privatbankiers sind schwerpunktmässig im
Vermögensverwaltungsgeschäft tätig. Empfehlen sich
Privatbankiers nicht öffentlich zur Annahme fremder
Gelder, können sie auf die gesetzlich verlangten
Zuweisungen an den Reservefonds verzichten, da die
Gesellschafter solidarisch haften. Zudem müssen sie
weder Jahresrechnung noch Zwischenbilanz
veröffentlichen.
Q
Quote
Jedes Mitgliedsland des Internationalen
Währungsfonds (IWF) verfügt über einen auf
Sonderziehungsrechte (SZR) lautenden Kapitalanteil,
die Quote. Die Höhe der Quoten berechnet der IWF
aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Kriterien
eines Landes (Bruttoinlandprodukt, Währungsreserven,
Einnahmen und Ausgaben in der Ertragsbilanz, und
deren Schwankungen). Die Quoten bilden die
wichtigste Finanzierungsquelle des IWF. Sie
definieren auch die maximale Höhe der Kredite, die
ein Land im Normalfall vom IWF erhalten kann. Zudem
ist die Quote massgebend für den Stimmrechtsanteil
und bestimmt den Anteil, den ein Land bei einer
neuen Ausgabe von Sonderziehungsrechten erhalten
kann. Der IWF ist verpflichtet, die Quoten in
Abständen von höchstens fünf Jahren einer
allgemeinen Überprüfung zu unterziehen und
gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.
R
Raiffeisenbanken
Die Raiffeisenbanken sind rechtlich selbständige,
regional tätige Kleinbanken, welche die lokal
anfallenden Spargelder sammeln und diese an die
Kreditsuchenden derselben Region abgeben. Sie sind
als Genossenschaften organisiert und werden von
einem zentralen Verband - dem Schweizer Verband der
Raiffeisenbanken - mittels eines
Dienstleistungszentrums unterstützt und überwacht.
Der Verband garantiert alle Verbindlichkeiten seiner
Mitgliedsbanken, während diese für den Verband
haften.
Realzins
Zins (real)
Regionalbanken und Sparkassen
Die Regionalbanken und Sparkassen sind
schwergewichtig im Spar- und Hypothekargeschäft
tätig. Ihre Geschäftstätigkeit ist somit derjenigen
der kleineren Kantonalbanken sehr ähnlich, ihr
geographisches Tätigkeitsgebiet ist in der Regel
jedoch kleiner. Ein Grossteil der Regionalbanken ist
dem Verband Schweizer Regionalbanken – der
RBA-Holding – angeschlossen. Die RBA-Holding bildet
ein Dach über diese Regionalbanken und stellt den
beteiligten Instituten verschiedene Dienstleistungen
zur Verfügung. Die der Holding angeschlossenen
Banken agieren jedoch weiterhin als selbständige
Institute.
Repo-Geschäft
Ein Repo (Repurchase Agreement) ist ein
Wertpapierpensionsgeschäft. Bei einem Repo verkauft
der Geldnehmer Wertpapiere an den Geldgeber mit der
gleichzeitigen Vereinbarung, Wertpapiere gleicher
Gattung und Menge zu einem späteren Zeitpunkt
zurückzukaufen. Der bei einem Repo-Geschäft
angewendete Zinssatz wird Repo-Satz genannt. Der
Repo-Satz wird für die ausgeliehene Geldsumme
geschuldet und liegt in der Regel unter dem Zinssatz
für ungedeckte Geldmarktkredite.
Die Nationalbank benützt dieses Instrument zur
Steuerung der Liquidität. Dabei ist sie bis auf
weiteres grundsätzlich bereit, alle Papiere aus dem
"CHF GC Basket", dem "Euro GC Basket" und dem
"German Jumbo Pfandbriefe GC Basket" zu kaufen.
Reserveposition
Die Reserveposition beim Internationalen
Währungsfonds (IWF) entspricht dem vom IWF bezogenen
Teil der Quote. Sie hat den Charakter einer
Währungsreserve, die von der Nationalbank jederzeit
in diesem Sinne verwendet werden kann.
Reserveserie
Reserveserien sind Notenserien, die nicht im Umlauf
waren. In der Schweiz gelten die 4. und 7. Serie als
Reserveserien. Diese Serien wären zum Einsatz
gekommen, falls von den im Umlauf befindlichen Noten
massenhaft Fälschungen zirkuliert hätten. Dann hätte
die Nationalbank die gefälschte Stückelung oder
Serie ersetzt.
Richtlinien für die Anlagepolitik
Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank
(SNB) für die Anlagepolitik konkretisieren die in
Art. 9 Abs. 1 des Nationalbankgesetzes umschriebenen
Geschäfte, welche die SNB zur Erfüllung ihrer
anlagepolitischen Aufgaben wahrnehmen kann, indem
sie den Handlungsrahmen näher definieren, über den
die SNB bei ihrer Anlagetätigkeit verfügt. Neben den
Grundsätzen der Anlagepolitik und genaueren Angaben
über die Anlageinstrumente enthalten die Richtlinien
auch Angaben über den Anlage- und den
Risikokontrollprozess.
Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium
Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank
(SNB) über das geldpolitische Instrumentarium
enthalten Ausführungen über den Einsatz ihrer
geldpolitischen Instrumente. Die Richtlinien
schliessen an das bestehende geldpolitische Konzept
der Nationalbank an und beschreiben die Instrumente
und Verfahren zur Umsetzung der Geldpolitik. Sie
konkretisieren die in Art. 9 Abs. 1 des
Nationalbankgesetzes umschriebenen Geschäfte, welche
die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und
währungspolitischen Aufgaben tätigen kann.
Insbesondere stellen sie dar, zu welchen Bedingungen
die Nationalbank Geschäfte abschliesst und welches
die dabei zu beachtenden Verfahren sind. Ferner
legen sie fest, welche Sicherheiten für
geldpolitische Operationen mit der SNB verwendet
werden können.
Rückruf von Banknoten
Gemäss Gesetz kann die Nationalbank die aktuelle
Notenserie auf ein bestimmtes Datum zurückrufen, um
sie durch eine neue Serie zu ersetzen (Die
Gültigkeit der Banknoten).
S
Sacrifice Ratio
Die Sacrifice Ratio (Opferverhältnis) ist das
Verhältnis der in einer Phase der Disinflation
erlittenen Produktions- oder Einkommensverluste zur
erzielten Reduktion der Inflationsrate. Sie gibt an,
wie viele Prozente des jährlichen
Bruttoinlandproduktes "geopfert" werden müssen, um
die Inflation um einen Prozentpunkt zu reduzieren.
Die Sacrifice Ratio dient daher als Mass für die
Kosten von Disinflation.
SECB Swiss Euro Clearing Bank
Durch die Schweizer Banken errichtete Bank in
Frankfurt zur Erleichterung des
Euro-Zahlungsverkehrs innerhalb der Schweiz sowie
zwischen der Schweiz und dem EU-Raum. Die SECB Swiss
Euro Clearing Bank, die der deutschen Bankenaufsicht
unterstellt ist, führt die Konti, über welche
euroSIC abwickelt, kontrolliert den
Abwicklungsprozess und steuert die
Liquiditätsversorgung. Betrieben wird euroSIC durch
die SIX Interbank Clearing AG. SECB wickelt
SEPA-konforme Zahlungen ab und verfügt über den
Zugang zu europäischen Grossbetrags- und
Massenzahlungssystemen (TARGET2, STEP1 und STEP2).
SEPA (Single Euro Payments Area)
Das ist ein Projekt zur Vereinheitlichung des
Massenzahlungsverkehrs in Euro: Zahlungen innerhalb
von SEPA (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum),
dem die 27 EU-Länder sowie Norwegen, Island,
Liechtenstein und die Schweiz angehören, sollen zu
gleichen Bedingungen erfolgen wie bisherige
nationale Zahlungen. SEPA basiert auf drei neuen,
standardisierten Zahlungsinstrumenten
(SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und
SEPA-Kartenzahlung), die die Grundlage zur
vollautomatisierten Verarbeitung von Euro-Zahlungen
bieten.
SIC (Swiss Interbank Clearing)
SIC (Swiss Interbank Clearing) ist ein
elektronisches Interbank-Zahlungssystem, das die SIX
Interbank Clearing AG, ein Unternehmen der SIX Group
AG und der PostFinance, im Auftrag der Nationalbank
seit 1987 betreibt. Es ist ein
Bruttoabwicklungssystem in Echtzeit (Real Time Gross
Settlement oder kurz RTGS) mit
Warteschlangenmechanismus. Die Zahlungen werden
individuell und sequentiell – das heisst auf
Bruttobasis – verarbeitet und über die Girokonten
der Teilnehmer bei der Nationalbank abgewickelt.
Über das SIC wickeln zurzeit mehr als 340 Teilnehmer
ihren Grossbetragszahlungsverkehr und einen Teil des
Kleinbetragszahlungsverkehrs ab.
Sicherheitskoffer
Sicherheitskoffer werden für den Transport von
Banknoten verwendet und dienen als
Sicherheitsmassnahme gegen Diebstahl. Durch
unsachgemässes Öffnen der Sicherheitskoffers werden
die Noten verfärbt und sind somit unbrauchbar. Sie
gehen zur Abklärung ihrer Echtheit zum Bereich
Bargeld der Nationalbank in Bern (Die Verarbeitung
und Vernichtung). Als echt erkannte Noten werden
anschliessend ersetzt.
Sicherheitsmerkmale von Banknoten
Sicherheitsmerkmale sind die im Sicherheitskonzept
definierten Merkmale, die auf den Banknoten
enthalten sind, um Fälschungen möglichst zu
verhindern. Die sechs Merkmale auf den aktuellen
Schweizer Banknoten, welche die breite
Öffentlichkeit schnell erkennen und prüfen kann,
sind die Tanzzahl, Zauberzahl, Farbzahl,
Chamäleonzahl, die Glitzerzahl und die Lochzahl.
Daneben enthalten die Banknoten aber auch noch
weitere Sicherheitsmerkmale wie den
Sicherheitsfaden.
SIX Group AG
Die SIX Group erbringt Infrastrukturdienstleistungen
für nationale und internationale Teilnehmer des
Schweizer Finanzplatzes. Die Geschäftsfelder des
Unternehmens decken den Wertschriftenhandel, die
Wertschriftendienstleistungen, das
Finanzinformationsgeschäft und den Zahlungsverkehr
ab. Die SIX Group ist Anfang 2008 aus dem
Zusammenschluss der SWX Group, der SIS Group und der
Telekurs Group hervorgegangen und repräsentiert als
Infrastrukturunternehmen mit internationaler
Geschäftstätigkeit einen tragenden Pfeiler des
Schweizer Finanzplatzes.
SNB Bills
Die SNB kann im Rahmen des ordentlichen
geldpolitischen Instrumentariums eigene
Schuldverschreibungen in Franken und Fremdwährungen
emittieren. Die Schuldverschreibungen in Franken
(SNB Bills) dienen zur Abschöpfung von Liquidität
und ermöglichen dadurch eine flexiblere Steuerung
der Giroguthaben. Die Schuldverschreibungen in
US-Dollar (SNB USD Bills) dienen zur Erhöhung der
Fremdwährungsreserven und zur Finanzierung des
Darlehens der SNB an die Zweckgesellschaft SNB
StabFund.
Solvenz
Eine Bank oder Bankengruppe ist solvent, wenn sie
die geltenden Eigenmittelvorschriften erfüllt. Diese
Bedingung impliziert insbesondere, dass sie genügend
Aktiven hat, um ihre sämtlichen Verbindlichkeiten
befriedigen zu können. Nur wenn eine Bank oder
Bankengruppe solvent ist, d.h. über ausreichende
regulatorische Eigenmittel verfügt, kann die
Schweizerische Nationalbank (SNB) ausserordentliche
Liquiditätshilfe leisten. Bei der Beurteilung der
Solvenz holt die SNB die Stellungnahme der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein.
Sonderziehungsrecht (SZR)
Recheneinheit und Zahlungsmittel für Transaktionen
mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ist das
Sonderziehungsrecht (SZR). Sein Wert wird anhand
eines Währungskorbes bestimmt, dessen
Zusammensetzung alle fünf Jahre überprüft wird. Die
Korbwährungen sind der US-Dollar, der Euro, der
japanische Yen und das Pfund Sterling (ab Anfang
2001).
Sparkassen
Regionalbanken und Sparkassen
Stabilität des Finanzsystems
Ein stabiles Finanzsystem zeichnet sich dadurch aus,
dass dessen Komponenten ihre Funktion erfüllen und
sich gegenüber Schocks als widerstandsfähig
erweisen.
Stagflation
Stagflation ist die Bezeichnung für eine
Wirtschaftslage, in welcher die
gesamtwirtschaftliche Produktion sinkt und
gleichzeitig das Preisniveau steigt. Der Begriff der
Stagflation setzt sich zusammen aus
(konjunktureller) Stagnation und Inflation.
Stimmrechtsgruppe
Die Schweiz bildet gemeinsam mit Polen, Serbien und
Montenegro, Aserbeidschan, Kirgisien, Tadschikistan,
Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe
im Exekutivrat des Internationalen Währungsfonds
(IWF) und der Weltbank. Der Stimmrechtsanteil dieser
Gruppe beträgt 2,88%, wobei unser Land rund 1,63%
beiträgt.
Stückelung
Eine Banknotenserie besteht aus verschiedenen
Stückelungen, von denen jede einen anderen Nennwert
hat. Die aktuelle Banknotenserie besteht aus sechs
Stückelungen zu 10, 20, 50, 100, 200 und 1000
Franken (Die aktuelle Banknotenserie)
S.W.I.F.T. (Society for Worldwide Interbank
Financial Telecommunication)
Eine von Banken gegründete genossenschaftliche
Organisation, die ein Netzwerk betreibt, das den
weltweiten Austausch von Zahlungs- und anderen
Finanzmeldungen zwischen Finanzinstituten
erleichtert.
Swissmint
Mit der Bundesverfassung von 1848 ging das Recht,
Münzen zu prägen (= Münzregal), von den Kantonen an
den Bund über. 1855 erwarb der Bund die Berner
Münzstätte; sie wurde zur Eidgenössischen
Münzstätte, mit der Aufgabe, das Land laufend mit
den nötigen Münzen zu versorgen. Seit dem 1. Januar
1998 ist die Münzstätte eine selbständige Einheit
der Eidgenössischen Finanzverwaltung, gleichzeitig
wurde sie in swissmint umgetauft (www.swissmint.ch).
Systemisches Ereignis
Ein systemisches Ereignis im engeren Sinn liegt dann
vor, wenn Probleme bei einer Finanzinstitution zu
ernsthaften Problemen bei anderen
Finanzinstitutionen oder in einem Markt führen. Ein
systemisches Ereignis im weiteren Sinn umfasst auch
Ereignisse, welche mehrere Finanzinstitutionen
gleichzeitig treffen - z.B. ein Aktiencrash, der bei
allen Banken mit Aktienengagements zu Verlusten
führt.
Systemkrise
Eine Systemkrise ist ein systemisches Ereignis,
welches entweder einzelne bedeutende oder eine
grosse Anzahl von Institutionen betrifft, so dass
die allgemeine Funktion des Finanzsystems (oder
wichtiger Teile davon) beeinträchtigt wird.
Systemrelevanz
Eine Bank oder Bankengruppe ist systemrelevant, wenn
ihre Zahlungsunfähigkeit das Funktionieren des
inländischen Finanzsystems oder wesentlicher Teile
davon gravierend beeinträchtigen und zudem negative
Auswirkungen auf die Realwirtschaft zeitigen würde.
Systemrisiko (Systemic risk)
Das Systemrisiko entspricht der Wahrscheinlichkeit,
dass ein systemisches Ereignis eintritt.
Systemstabilität
Stabilität des Finanzsystems
T
TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross
settlement Express Transfer System)
TARGET war von 1999 bis 2007 das Verbindungselement
der nationalen Zahlungssysteme in der Europäischen
Union und wurde von TARGET 2 abgelöst.
TARGET 2 (Trans-European Automated Real-time Gross
settlement Express Transfer System)
Am 19. November 2007 wurde das EU-weite
Grossbetragszahlungssystem TARGET durch die neue
Gemeinschaftsplattform TARGET 2 abgelöst. Als Folge
stellten 16 nationale RTGS-Systeme, die bisher über
TARGET verbunden waren, ihren Betrieb ein. TARGET 2
erleichtert die Umsetzung der Geldpolitik der
Europäischen Zentralbank und ist ein weiterer
Schritt in Richtung eines vollständig harmonisierten
und konsolidierten Zahlungsverkehrsraumes innerhalb
der Europäischen Währungsunion (EWU).
Telekurs Group
Dienstleistungsunternehmen der Schweizer Banken mit
den Schwerpunkten Finanzinformationen, elektronische
Zahlungsmittel und Zahlungssysteme (SIC). Die
Telekurs Group wurde im Jahr 2008 mit der SWX Group
und der SIS Group unter dem Dach der SIX Group AG
zusammengeschlossen.
Teuerung
Inflation
Two-way arrangement
Die Nationalbank verpflichtet sich gegenüber dem
Internationalen Währungsfonds (IWF), bis zu einer
vereinbarten Höchstlimite (zur Zeit 400 Mio. SZR)
Sonderziehungsrechte (SZR) gegen Devisen zu kaufen
oder die erworbenen Sonderziehungsrechte wieder
gegen Devisen abzugeben. Die so erworbenen
Sonderziehungsrechte sind in der Bilanz der
Nationalbank als verzinsliche Sichtguthaben beim IWF
aufgeführt.
U
Übertragungen (Zahlungsbilanz)
Übertragungen bezeichnen in der Zahlungsbilanz
wirtschaftliche Leistungen, für die keine
entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Dabei
unterscheidet man zwischen laufenden Übertragungen
in der Ertragsbilanz und den Vermögensübertragungen,
die eine eigene Kategorie in der Zahlungsbilanz
bilden.
V
Vermögensübertragungen (Zahlungsbilanz)
Vermögensübertragungen sind ein Teil der
Zahlungsbilanz. Vermögensübertragungen sind
Kapitalleistungen, die ohne entsprechende
wirtschaftliche Gegenleistungen erbracht werden. In
der schweizerischen Zahlungsbilanz sind
beispielsweise der Erlass von Schulden an
Entwicklungsländer, Kapitalleistungen im
Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe und dem
Globalabkommen der Banken in den
Vermögensübertragungen enthalten.
W
Währungshilfegesetz
Das Bundesgesetz über die internationale
Währungshilfe ist seit Anfang Oktober 2004 in Kraft.
Es ermöglicht der Schweiz die Teilnahme an
Finanzhilfen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter
Störungen des internationalen Währungssystems
(systemische Hilfe), die Beteiligung an Spezialfonds
des Internationalen Währungsfonds (IWF)
(insbesondere zur Finanzierung von zinsvergünstigten
Krediten an einkommensschwache Länder) sowie die
Gewährung von Krediten an Staaten, mit denen die
Schweiz besonders eng zusammenarbeitet. Der
Bundesrat kann die Nationalbank beauftragen, die
Kredite für systemische Hilfe zu finanzieren, wobei
der Bund ihr die Rückzahlung garantiert. Zudem kann
er die Nationalbank mit ihrer Zustimmung
beauftragen, die Beteiligung an Spezialfonds des IWF
zu übernehmen, wobei die Kreditrückzahlung ebenfalls
vom Bund garantiert wird. Kurz- oder mittelfristige
Kredite zugunsten einzelner Staaten, mit denen die
Schweiz eng zusammenarbeitet, werden vom Bund
finanziert. Der Bundesbeschluss über die
internationale Währungshilfe stellt für die
Finanzierung von Garantien bzw. Krediten im Rahmen
der bilateralen und multilateralen
Währungszusammenarbeit einen Kreditplafond von 2,5
Mrd. Franken zur Verfügung.
Wechselkurs
Der Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis
zweier Währungen. Er wird als Preis einer Währung in
Einheiten einer anderen Währung ausgedrückt. Wird
der Preis einer ausländischen Währungseinheit in
heimischer Währung ausgedrückt, so spricht man von
Preisnotierung (z.B. 1,40 CHF pro USD); wird
hingegen der Preis einer heimischen Währungseinheit
in ausländischer Währung ausgedrückt, handelt es
sich um die Mengennotierung (z.B. 0,71 USD pro CHF).
Gebräuchlich in der Schweiz ist die Preisnotierung.
(Geldwert).
Weltbank (International Bank for Reconstruction and
Development, IBRD)
Die Weltbank ist eine der beiden
Bretton-Woods-Institutionen. Sie wurde 1945
gegründet und ist die wichtigste Organisation auf
dem Gebiet der Entwicklungsfinanzierung. Sie nimmt
ihre Mittel auf den internationalen Geld- und
Kapitalmärkten auf. Sie ist die wichtigste Tochter
der Weltbankgruppe.
Weltbankgruppe
Zentrales Ziel der Weltbankgruppe ist die Förderung
des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes in
ärmeren Ländern. Der Weltbankgruppe gehören die
meisten souveränen Staaten der Welt an. Zur
Weltbankgruppe gehören die Weltbank, die
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), die
Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die
Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA)
sowie das Internationale Zentrum für die Schlichtung
von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).
Wertlose Banknoten
Zurückgerufene Banknoten sind nach Ablauf der
gesetzlichen Umtauschfrist von 20 Jahren ab Rückruf
wertlos und können nicht mehr umgetauscht werden.
Der Gegenwert der innert dieser Frist nicht zum
Umtausch eingereichten Noten fällt an einen
gemeinnützigen Fonds. Wertlose Banknoten können aber
noch Sammlerwert haben. Der Preis richtet sich nach
Angebot und Nachfrage sowie nach dem Zustand der
Noten. Die Nationalbank handelt im Unterschied zu
Numismatikern, Antiquitätengeschäften oder Banken
nicht mit wertlosen Banknoten (Die Gültigkeit der
Banknoten).
Z
Zahlung gegen Zahlung (Payment versus payment)
Der Mechanismus in einem Devisenabwicklungssystem,
der sicherstellt, dass die endgültige Übertragung
der einen Währung dann und nur dann geschieht, wenn
gleichzeitig auch die andere Währung endgültig
übertragen wird.
Zahlungsbilanz
Die Zahlungsbilanz erfasst den grenzüberschreitenden
Austausch von Waren, Diensten, Arbeits- und
Kapitaleinkommen sowie den Kapitalverkehr mit dem
Ausland für eine bestimmte Periode. Die Entwicklung
und die Struktur der Zahlungsbilanz geben Aufschluss
über die aussenwirtschaftlichen Beziehungen eines
Landes. Methodische Grundlage für die
Zahlungsbilanzstatistik ist das
Zahlungsbilanzhandbuch des Internationalen
Währungsfonds. Die schweizerische Zahlungsbilanz
besteht aus den vier Teilbilanzen Ertragsbilanz,
Vermögensübertragungen, Kapitalverkehrsbilanz und
Nettoauslandstatus der Nationalbank. In der
Zahlungsbilanz wird die statistische Differenz
zwischen dem Total der "Einnahmenseite"
(Ertragsbilanzeinnahmen und Kapitalimporte) und dem
Total der "Ausgabenseite" (Ertragsbilanzausgaben und
Kapitalexporte) als Restposten bezeichnet. Die
Zahlungsbilanztransaktionen werden zwar
grundsätzlich doppelt verbucht, so dass die
Zahlungsbilanz im Prinzip rechnerisch ausgeglichen
ist. In der Praxis lässt sich dieser Grundsatz
jedoch wegen der Vielfalt der aussenwirtschaftlichen
Beziehungen und statistischen Quellen nicht
vollständig verwirklichen.
Zehnergruppe (G-10)
Die Zehnergruppe ist ein Zusammenschluss von zehn
wichtigen Industriestaaten (Belgien, der
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien,
Japan, Kanada, den Niederlanden, Schweden, dem
Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten)
und der Schweiz. Sie stellt dem Internationalen
Währungsfonds (IWF) seit 1962 in Ausnahmesituationen
und bei Mittelknappheit zusätzliche Mittel im Rahmen
der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) zur
Verfügung. Die Zehnergruppe agiert auch als Forum
für wirtschafts- und währungspolitische Gespräche
zwischen Vertretern von Notenbanken und
Finanzministerien.
Zentralbank
Die Zentralbank (Notenbank) ist die Währungsbehörde
eines Staates. Zu den Hauptaufgaben der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) gehören die
Führung der Geldpolitik sowie die Erleichterung des
Zahlungsverkehrs (SIC). Die Zentralbank verfügt über
das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten
(Notenmonopol).
Zins (nominal)
Der Zins ist der Preis für die Überlassung eines
Geldbetrages während einer bestimmten Zeitdauer. Er
ist vom Schuldner an den Gläubiger zu entrichten.
Der Zins wird in Prozenten der zur Verfügung
gestellten Summe ausgedrückt (Zinssatz) und bezieht
sich in der Regel auf die Dauer eines Jahres. Der
Zinssatz bildet sich gemäss Angebot und Nachfrage am
Geldmarkt und am Kapitalmarkt. Seine Höhe wird zudem
durch die Dauer der Überlassung sowie die Bonität
(Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit) des
Schuldners beeinflusst (Zinsstruktur).
Zins (real)
Wird der nominale Zins (Zins (nominal)) um den
Verlust der Kaufkraft bereinigt, der als Folge der
Inflation eintritt, ergibt sich der Realzins. Er
berechnet sich also als Differenz zwischen
Nominalzins und Inflationsrate. Mit anderen Worten
bezeichnet der Realzins den um die Inflation
bereinigten Ertrag auf Anlagen bzw. die
inflationsbereinigten Kosten der Kreditaufnahme.
Zinsstruktur
Am Geldmarkt und am Kapitalmarkt weisen Anlagen mit
unterschiedlichen Laufzeiten (Fristen)
unterschiedliche Zinssätze auf (Zins). Der zeitliche
Zusammenhang, der zwischen den einzelnen Zinssätzen
besteht, wird als Zinsstruktur oder Fristenstruktur
der Zinsen bezeichnet. Häufig wird die Zinsstruktur
als Differenz zwischen einem langfristigen Zinssatz
(z.B. dem Zins einer Bundesanleihe) und einem
kurzfristigen Zinssatz (z.B. dem
Dreimonats-Eurofranken-Satz) ausgedrückt. Man
spricht von einer normalen Zinsstruktur, wenn diese
Differenz positiv ist, d.h. wenn der langfristige
Zinssatz über dem kurzfristigen liegt. Im
umgekehrten Fall bezeichnet man die Zinsstruktur als
invers. Falls die lang- und kurzfristigen Zinssätze
gleich sind, ist die Zinsstruktur flach.
Zurückgerufene Banknoten
Vom Rückrufdatum an sind die zurückgerufenen
Banknoten keine Zahlungsmittel mehr. Die
Nationalbank ist aber während 20 Jahren – von der
ersten Bekanntmachung des Rückrufes an gerechnet –
dazu verpflichtet, die zurückgerufenen Noten zum
Nennwert umzutauschen (Alle Banknotenserien der
SNB).
Source: http://www.snb.ch/de/system/glossary
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Kleines Hypothekenglossar
Kleines Hypotheken-Abc
1. Hypothek
Die Belehnung liegt im Rahmen der 1. Hypothek, wenn die
Migros Bank bis zu einer maximalen Belehnungshöhe von 67% (oder
weniger) des Verkehrswertes eine Wohnbauliegenschaft
finanziert. Bei Geschäftsobjekten werden 1. Hypotheken bis
60% des Verkehrswertes, bei Gewerbe- oder Industrieobjekten
bis 50% des Verkehrswertes gewährt.
2. Hypothek
Die Belehnung liegt im Rahmen einer 2. Hypothek, wenn die
Migros Bank zwischen 67% und 80% des Verkehrswertes eine
Wohnbauliegenschaft finanziert.
Belehnung
Verhältnis zwischen Hypothek und Verkehrswert bzw. Kaufpreis
einer Liegenschaft in Prozenten.
Amortisation
Rückzahlung, in der Regel der 2. Hypothek in Teilbeträgen,
usanzgemäss innert 10-15 Jahren, spätestens beim Erreichen
des Rentenalters.
Direkte Amortisation
Das Schuldkapital Ihrer Hypothek sinkt mit jeder
Amortisationszahlung; die Zinsbelastung reduziert sich (bei
gleichbleibendem Zinssatz). Selbst unter Berücksichtigung
der etwas tieferen Zinszahlungen bei direkter Amortisation
fahren Sie dank der steuerlichen Vorteile in der Regel
besser mit der indirekten Amortisation (siehe indirekte
Amortisation).
Indirekte Amortisation
Nur möglich bei selbstgenutzten Wohnobjekten. Statt Ihre
Hypothek direkt zurückzuzahlen, investieren Sie in Ihr
Vorsorgesparen-3-Konto (Säule 3a). Damit steigt Ihr
Vorsorgeguthaben, während der Hypothekarbetrag gleich bleibt.
So sorgen Sie fürs Alter vor und sparen Steuern. Denn Sie
können die so getätigten indirekten Amortisationen sowie die
vollen Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Das Geld auf dem Vorsorgesparen-3-Konto der Migros Bank können
Sie jederzeit beziehen, um Ihre Hypothek damit
zurückzuzahlen (nach einem getätigten Erstbezug können nur
noch Bezüge im 5-Jahresrhythmus gemacht werden).
Eigene Mittel
Gelder, die der Käufer selbst zur Finanzierung einer
Liegenschaft aufbringt. Die eigenen Mittel sollten bei
Wohnobjekten mind. 20% des Kaufpreises betragen (bei anderen
Liegenschaftsarten mehr). Sie stammen normalerweise aus
Ersparnis, Erbschaft oder Säule 3a-Geldern.
Tragbarkeit
Belastung eines Einkommens durch die Ausgaben für die
Liegenschaft in Prozenten. Die Belastung sollte in einem
vernünftigen Verhältnis (max. 33%) zu den Einkünften stehen.
Verkehrswert
Von Fachpersonen geschätzter Wert, der den Marktwert
widerspiegelt.
Konsolidierung
Umwandlung von kurzfristigen Schulden in langfristige
Schulden, z.B. vom Baukredit zur Hypothek (variable Hypothek
und Festhypothek).
Cap
Individuell gestaltete Festlegung einer Zinsobergrenze, die
den Käufer längerfristig gegen stark steigende Zinsen
absichert.
Säule 3a
Private Vorsorge bei Banken oder Versicherungen.
Sie können Ihre Ersparnisse aus der Selbstvorsorge (z.B.
Vorsorgesparen-3-Konto der Migros Bank ) zur Finanzierung
von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Der Bezug von
Geldern ist alle 5 Jahre möglich.
Grundbuchauszug
Enthält genaue Angaben zu einer Liegenschaft, z.B.
Eigentümer, Kaufdatum, Parzellennummer, Servitute.
Kalkulatorischer Zinssatz
Der kalkulatorische Zinssatz ist der Zinssatz für die
Berechnung der nachhaltigen Tragbarkeit.
Mit Ihrem Eigenheim investieren Sie in die Zukunft. Die
Migros Bank rechnet mit einem kalkulatorischen Zinssatz,
denn die Finanzierung soll auch in Hochzinsphasen für Sie
tragbar sein. Die tatsächlichen Zinskosten weichen von den
kalkulatorischen ab.
Katasterplan
Enthält Strassen, Parzellengrenzen, Gebäude. Wird vom
Grundbuchamt bei jeder Veränderung der Liegenschaft
nachgeführt.
Situationsplan
Zeigt die Lage eines Grundstücks und der Gebäude in der
entsprechenden Gemeinde, Strasse etc.
Unterhalt
Kosten für Arbeiten, die den guten Zustand einer
Liegenschaft erhalten.
Verwaltungsreglement Stockwerkeigentum
Bestimmungen über die gemeinschaftliche Verwaltung und
Benutzung der gesamten Liegenschaft sowie eine Aufzählung
der Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer.
Zustand des Objektes
Als neuwertig gelten Liegenschaften, die noch nicht älter
als 4 Jahre sind. Bei älteren Liegenschaften werden
Innenzustand (Küche, Bad, Wände, Böden, Einbauten) und
Aussenzustand/ Gebäudesubstanz (u.a. Fassade, Dach, Fenster)
beurteilt.
source: http://www.migrosbank.ch/de/Firmen/Hypotheken/Glossar.htm
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