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Der SWIFT code
Die Society for Worldwide Interbank Financial
Telecommunication, abgekürzt S.W.I.F.T. oder meist nur
SWIFT, ist eine 1973 gegründete, internationale
Genossenschaft der Geldinstitute, die ein
Telekommunikationsnetz (das SWIFT-Netz) für den
Nachrichtenaustausch zwischen den Mitgliedern betreibt.
SWIFT-BIC Code
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Mittlerweile leitet SWIFT Transaktionen zwischen
Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen
Finanzinstituten mit einem Volumen von 6 Billionen
Dollar (etwa 4,8 Billionen Euro; Stand November
2005) täglich weiter und wickelt den
Nachrichtenverkehr von über 8000 Geldinstituten in
mehr als 200 Ländern ab. Es werden durchschnittlich
16 Millionen SWIFT-Nachrichten pro Tag[1]
ausgetauscht. Das Netzwerk hatte im Jahr 2007 eine
Verfügbarkeit von 99,997 Prozent. Der Sitz ist in La
Hulpe, Belgien. In Zoeterwoude, Niederlande, in
Culpeper (VA), USA und im Raum Zürich, Schweiz
befinden sich jeweils ein Operating Center (OPC).
Das OPC in der Schweiz wurde 2009 in Dienst genommen,
um eine dezentralisierte Nachrichtenarchitektur zu
schaffen, die europäischen Datenschutzbedenken
Rechnung trägt. Da die Räume in der Schweiz nur
gemietet sind, baut SWIFT ein eigenes
Operationszentrums in Diessenhofen, Schweiz .
Baubeginn ist für Ende 2010 geplant, die
Inbetriebnahme für 2013.
SWIFT standardisiert den Nachrichtenverkehr der
Finanzinstitute untereinander. Wichtig ist, dass
SWIFT nur Nachrichten transportiert, aber keine
Konten für die Partner führt und Zahlungen – im
Gegensatz etwa zu TARGET2 oder der EBA CLEARING –
nicht ausgleicht[5]. Es sind Hunderte von Message
Types (kurz MT) für den Datenaustausch definiert.
Diese werden in den nächsten Jahren durch
Nachrichtentypen im XML-Format (MX-Nachrichten)
abgelöst. Zu den SWIFT-Nachrichten gehören:
Zahlungen, u. a. die EU-Standardüberweisung
Deckungsanschaffungen aus Wertpapier- und
Devisengeschäften
Kontoauszüge für gegenseitig unterhaltene Konten
zwischen Kreditinstituten
Zahlungsavise mit Angabe der Deckungsadressen
Avise von Akkreditiveröffnungen
Wertpapiertransaktionen
Die neuen SEPA-Überweisungen (im XML ISO 20022
Format) gehören nicht zu den MX-Nachrichten. SWIFT
ist hier nur Leitungsanbieter. Für den
Nachrichtenstandard ist der European Payments
Council (EPC) zuständig. Die Kommunikation findet
über ein gesichertes Netz, das SWIFTNet, statt. Die
großen Kreditinstitute unterhalten hierfür meist
Standleitungen zur Anbindung an dieses Netz. |
SWIFT-Code Der SWIFT-BIC (BIC ist die Abkürzung
für Bank Identifier Code) wird umgangssprachlich auch BIC-Code
oder SWIFT-Code genannt, korrekt wären aber SWIFT-Adresse
oder BIC.
Es handelt sich um einen nach ISO 9362 international
standardisierten Code, mit dem weltweit jeder direkt oder
indirekt teilnehmende Partner eindeutig identifiziert werden
kann. Er findet weltweit Verwendung bei Kreditinstituten,
Brokern, Lagerstellen und Unternehmen.
Der BIC oder SWIFT-Code hat eine Länge von 8 oder 11
alphanumerischen Zeichen und folgenden Aufbau:
BBBBCCLLbbb
* BBBB 4-stelliger Bankcode, vom Geldinstitut frei wählbar (nur
Alphazeichen)
* CC 2-stelliger Ländercode nach ISO 3166-1 (nur
Alphazeichen)
* LL 2-stellige Codierung des Ortes (alphanumerische Zeichen;
wenn das zweite
Zeichen eine 1 ist, so handelt es sich um einen passiven
SWIFT-Teilnehmer;
wenn das zweite Zeichen eine 0 ist, so handelt es sich um
einen Test-BIC)
* bbb 3-stellige Kennzeichnung (Branch-Code) der Filiale
oder Abteilung (optional,
Standard: "XXX", kann weggelassen werden, andere Kennzeichen
nicht)
(alphanumerische Zeichen)
SWIFT-Mitglieder (Banken) können für Nicht-SWIFT-Mitglieder
(z. B. große Industriefirmen) bei SWIFT einen genauso
aufgebauten Code registrieren lassen, der dann BEI (Business
Entity Identifier) genannt wird. Ein typisches
Anwendungsfeld sind Online-Applikationen von Unternehmen, um
den Kunden seine tatsächlichen Kontodaten anzuzeigen und
auch Geldzahlungen automatisiert mit der jeweiligen Bank
durchführen zu können. Corporates, die seit einiger Zeit bei
SWIFT auch direkt angeschlossen werden können, erhalten auch
als SWIFT-Teilnehmer einen BEI. Die unterschiedliche
Namensgebung hat jedoch keinen Einfluss auf die Funktion des
Codes des jeweiligen SWIFT-Teilnehmers.
Unzulänglichkeiten
Die nationalen Stellen für die Vergabe der IBAN haben sich
im Unterschied zu SWIFT, welche die BIC zuteilt, nicht an
die Definitionen des ISO 3166-1 gehalten. Dadurch ist eine
kleine Menge von Banken im IBAN-Raum entstanden, bei denen
die Ländercodes in BIC und IBAN voneinander abweichen.
Online-Banking-Systeme, welche die Identität der beiden
Ländercodes verlangen, erreichen nicht den gesamten
IBAN-Raum.
Die größte Gruppe der Länder mit abweichenden Ländercodes in
BIC und IBAN sind die französischen Überseegebiete, die in
ISO-3166-1 eigene Ländercodes erhalten haben, während die
IBANs jedoch alle mit FR beginnen. Diese Ausnahmen sind in
den Anmerkungen des IBAN-Registry zu Frankreich und dem
jeweiligen Überseegebiet versteckt.
Die beiden Kanalinseln Guernsey und Jersey weisen über die
Sonderheit abweichender Ländercodes hinaus noch die
Komplikation auf, dass wohl jede Bank die Clearingstelle in
Frankreich oder im Vereinigten Königreich wählen kann. Das
gewählte Land der Clearingstelle bestimmt den Ländercode in
der IBAN. Folglich sind folgende Kombinationen theoretisch
alle möglich:
ISO-3166-1 IBAN-Ländercode
JE GB
JE FR
GG GB
GG FR
Die Bestimmung des Ländercodes nach dem Land der
Clearingstelle wird nicht durchgängig eingehalten. So
befindet sich die Clearingstelle für Grönland (GL) in
Dänemark (DK), die IBANs beginnen aber dennoch mit GL. Sie
gehören damit zu den "Standard"-ländern ohne
Ländercode-Abweichung BIC gegen IBAN.
Zweideutige Test-BICs: BICs, die sich nur in der letzten
Stelle des zweistelligen Ortscodes LL unterscheiden, sind im
Test nicht mehr unterscheidbar. Ebenso geht im Test die
Unterscheidung zwischen aktiven und passiven SWIFT-Teilnehmern
verloren.
Vorteile des BIC
Die Verwendung von BICs in einem Interbankauftrag
(SWIFT-Nachricht) via SWIFT erleichtert die automatische
Weiterverarbeitung, da ein BIC mit der entsprechenden
Software bei jedem Institut in die interne
Bankidentifikation umgesetzt werden kann (Straight Through
Processing), auch wenn es sich um einen passiven SWIFT-Teilnehmer
handelt. Dagegen müssen SWIFT-Volladressen einer Bank
manuell interpretiert werden. SWIFT publiziert dazu
regelmäßig, momentan monatlich, ein BIC Directory mit
Informationen über Neuaufnahmen, Änderungen und Löschungen.
Beispiele
Der SWIFT-BIC RBOSGGSX ist der Natwest Offshore Bank auf
der Kanal-Insel Guernsey in Großbritannien zugeordnet, deren
Konten jedoch ähnlich der IBAN GB45NWBK12345678901234 lauten.
Der SWIFT-BIC RZTIAT22263 ist der Raiffeisenbank Kitzbühel (Bankleitzahl:
36263) in Österreich zugeordnet.
Der SWIFT-BIC BCEELULL ist der "Banque et Caisse d'Epargne
de l'Etat" in Luxemburg zugeordnet.
Der SWIFT-BIC MARKDEFF (oder auch MARKDEFFXXX) ist der
Zentrale der Deutschen (DE) Bundesbank (MARK) in Frankfurt
am Main (FF) zugeordnet.
Der SWIFT-BIC GENODEF1JEV ist der Volksbank Jever zugeordnet.
Sie befindet sich im deutschen (DE) Verbund der
Genossenschaftsbanken (GENO) und ist passive SWIFT-Teilnehmerin
(1), also ohne direkte Verbindung zum SWIFT-System.
Der SWIFT-BIC UBSWCHZH80A ist der Schweizer Bank UBS AG
zugeordnet.
Der SWIFT-BIC CEDELULLXXX ist der Clearstream Banking S.A.,
Luxembourg zugeordnet.
Der SWIFT-BIC HELADEF1RRS ist der Rhön-Rennsteig-Sparkasse
zugeordnet. Da sie passive SWIFT-Teilnehmerin ist, werden z.
B. Transaktionen nur mit dem 8-stelligen Code HELADEFF der
übergeordneten Landesbank Hessen-Thüringen akzeptiert.
Weitergabe vertraulicher Daten an US-amerikanische und
europäische Behörden
Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA
übermittelte SWIFT nach eigenen Angaben vertrauliche Daten
über Finanztransaktionen an US-amerikanische Behörden. In
Presseberichten ist von 20 Millionen übermittelter Bankdaten
pro Jahr die Rede. Die US-amerikanische Regierung ist
unmittelbar nach den Anschlägen über CIA, FBI,
Finanzministerium und US-Notenbank an die SWIFT-Führung
herangetreten. Diese folgte der Aufforderung freiwillig.
Dabei war das 25-köpfige SWIFT-Direktorium sowie ein
Kontrollgremium, dem auch ein Mitglied der Deutschen
Bundesbank angehörte, von den Vorgängen informiert. Wie die
dpa berichtete, habe SWIFT versucht, eine Genehmigung für
die Datenweitergabe zu erhalten, die befragten Zentralbanken
hätten darauf jedoch nicht reagiert. In der New York Times,
welche die Vorgänge aufdeckte, wurde angezweifelt, dass die
Vorgehensweise legal war.[10] So sieht etwa das
zivilgesellschaftliche Netzwerk „Aktion Finanzplatz Schweiz“
in der Weitergabe der Daten einen Verstoß gegen das
Bankgeheimnis. Die Bush-Regierung rechtfertigte das Vorgehen
mit dem Krieg gegen den Terror.
In Deutschland wurde seitens des Unabhängigen Landeszentrums
für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine Untersuchung
eingeleitet, ob durch die Datenweitergabe eine Verletzung
des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes vorliege. In
einer Pressemitteilung des ULD heißt es: „Es kann und darf
nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den
deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei so genannten
verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass
dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung
erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und
Bürgerrechte zu ignorieren.“[11][12] Sowohl in Deutschland
als auch in Österreich bekam SWIFT für die Weitergabe der
Daten den Negativpreis Big Brother Award verliehen.[13]
Im Oktober 2006 wurde klar, dass die Geschäftsführung von
Booz Allen Hamilton, der angeblich unabhängigen externen
Beraterfirma von SWIFT, unter anderem aus dem Ex-CIA-Chef
James Woolsey und dem Ex-NSA-Direktor Mike McConnel besteht.
Weiterhin werden nach offiziellen Angaben große Mengen an
Daten des SWIFT-Systems an den CIA übermittelt.[14]
Ende März 2008 gab SWIFT bekannt,[15] in der Schweiz im
Einzugsbereich von Zürich ein neues Rechenzentrum
einzurichten. Die für Ende 2009 geplante Inbetriebnahme des
neuen Rechenzentrums [16] wurde plangemäß umgesetzt, um die
europäischen Zahlungsverkehrsdaten nicht länger in dem in
den USA angesiedelten Operating Center in Culpeper spiegeln
zu müssen. Hierdurch sollen die Transaktionsdaten dem
Zugriff der US-amerikanischen Behörden entzogen werden. 2012
soll das Zürcher Operating Center in ein eigenes, neues
Gebäude umziehen.
Die belgische Datenschutzkommission beschäftigte sich zwei
Jahre lang mit dem Fall, und kam am 9. Dezember 2008 zu dem
Schluss, dass SWIFT keine andere Wahl gehabt habe, als die
Daten dem amerikanischen Schatzamt auszuhändigen. Der
Verdacht, SWIFT habe ernsthaft gegen belgisches oder
europäisches Recht verstoßen, sei nicht bestätigt worden.
Die Kommission veröffentlichte einen ausführlichen Bericht
und schloss das Verfahren.
Ende Juli 2009 beschlossen die EU-Außenminister,
Terrorfahndern der Vereinigten Staaten einen Zugriff auf
europäische Kontodaten zu ermöglichen. Sie beauftragten die
Europäische Kommission mit der Aushandlung eines Abkommens.
Das Abkommen scheiterte, da es vom Europäischen Parlament am
11. Februar 2010 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde.
Mit Beschluss vom 24. März 2010 erhielt die Europäische
Kommission ein vorläufiges Mandat zu erneuten Verhandlungen.
Am 28. Juni 2010 unterzeichneten die Parteien schließlich
ein Abkommen, das nach einem Kompromiss auch die Wünsche des
Europäischen Parlaments berücksichtigt. So soll die
Auswertung der europäischen Daten im amerikanischen
Finanzministerium künftig von einem EU-Beamten überwacht
werden. Außerdem soll in den nächsten fünf Jahren ein
eigenes europäisches System zur Überwachung der
Zahlungsdaten eingeführt werden, um den USA künftig nur noch
eigene Fahndungsergebnisse übertragen zu müssen.
Bei einer Überprüfung der Umsetzung der Vereinbarung durch
den Europol Joint Supervisory Body (JSB) Anfang März 2011
stellte dieser fest, dass die Datenschutzanforderungen nicht
erfüllt würden und deshalb ernsthafte Bedenken bezüglich der
Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bestehen. Besonders
die teilweise nur mündlich erfolgte Begründung der Anfragen
zur Übermittlung von Daten durch US-Behörden mache eine
Überprüfung der Vorgänge unmöglich
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